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Steuererleichterung für Elektroautos als Dienstwagen

checkmarkRegelung für E-Autos und Plug-in-Hybride
checkmarkSteuererleichterungen durch geringere Bemessungsgrundlage
checkmarkFür Angestellte und Freiberufler

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Versteuerung von privater Nutzung eines E-Firmenwagens

Zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland hat der Bundesrat am 23.11.2018 eine steuerliche Begünstigung von Elektro- und Hybridfahrzeugen beschlossen. Dies erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur Ver­mei­dung von Um­satz­steu­er­aus­fäl­len beim Han­del mit Wa­ren im In­ter­net und zur Än­de­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten. Die Steuererleichterung tritt am 01.01.2019 in Kraft und bezieht sich auf betrieblich zugelassene E-Autos und Plug-in-Hybride. Bei der pauschalen Besteuerung für die private Nutzung der betrieblich zugelassenen Fahrzeuge wird statt des gesamten nur noch der halbierte bzw. geviertelte Bruttolistenpreis als Be­messungs­grundlage angesetzt. Dies macht Elektro-Dienstwagen und Plug-in-Hybride für Arbeitnehmer deutlich attraktiver. Bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € muss die private Nutzung von rein elektrisch angetriebenen Firmenwagen sogar nur mit 0,25 % als geldwerter Vorteil besteuert werden. Nach aktuellem Stand gilt diese Sonderregelung aktuell bis Ende 2030.

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Für wen lohnt sich die 0,5 % bzw. 0,25 % Regel?

Bei der Steuererleichterung für alternative Antriebe handelt es sich um eine Dienstwagen-Förderung. Es profitieren Angestellte sowie Freiberufler, die ihren Geschäftswagen auch privat nutzen. Bei dem Wagen muss es sich um ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug handeln, das die Voraussetzungen der staatlichen Förderung erfüllt und von der 0,5 % Regel profitiert. Bei klassischen Verbrennungsmotoren müssen nach wie vor die 1 % des gesamten Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Seit 2020 profitieren besonders Arbeitnehmer, die einen "reinen" E-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 € fahren. Denn hier werden nicht mehr 0,5% sondern nur noch 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Weitere Voraussetzung: das Fahrzeug muss nach dem 31.12.2018 zugelassen worden sein.

 

Welche Elektroautos werden wie lange gefördert?

Der Steuervorteil wurde für reine Elektroautos mit Emissions­werten von 0 g/km sowie für von außen aufladbare Plug-in-Hybrid­fahrzeuge erlassen. Diese müssen jedoch den Mindest­anforderungen aus dem Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) entsprechen. Die Plug-in-Hybride dürfen höchstens 50 g CO2/km ausstoßen und müssen bei einer Anschaffung ab 01.01.2022 mindestens 60 km unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebs­maschine fahren können. Bei einer Anschaffung ab 2025 müssen Plug-in-Hybride sogar mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite erzielen. Maßgeblich ist der WLTP-Wert. WLTP steht für "Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure" und stellt ein objektives und reproduzierbares Testverfahren dar, welches unter genau definierten Laborbedingungen eine Vergleichbarkeit des Verbrauches bzw. der Reichweite unterschiedlicher Modelle ermöglicht.

Diese Regelung hat einen Begünstigungszeitraum von zehn Jahren. Sie gilt für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2029 angeschafft werden. Wer sich innerhalb dieses Zeitraumes einen neuen Dienstwagen mit entsprechendem Antrieb zulegt, kann viel Geld sparen.

Inhalt

Für wen lohnt sich die 0,5 % bzw. 0,25 % Regel?

Welche Elektroautos werden wie lange gefördert?

Ihr Steuervorteil im Überblick

Wird auch das Fahrtenbuch gefördert?

Welche Folgen hat die Steuererleichterung für Elektroautos?

Mit Plug-in-Hybriden und Elektroautos von Sixt Neuwagen den steuerlichen Vorteil sichern

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Ihr Steuervorteil im Überblick

Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird. Die private Nutzung des Dienst- oder Firmenwagens stellt genau solch einen geldwerten Vorteil dar. Durch die neue Bemessungsgrundlage bei E-Autos und Plug-in-Hybriden halbiert bzw. viertelt sich der geldwerte Vorteil zur privaten Nutzung des Dienstwagens. Somit wird deutlich weniger Geld auf den Bruttolohn des Mitarbeiters aufgeschlagen und die zu zahlende Lohnsteuer gesenkt.

Am Beispiel Kia Niro EV bis 31.12.2018 bis 31.12.2019 ab 01.01.2020 (bis voraussichtlich 2030)*
Angesetzter Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 32.750,00 € 16.375,00 € 8.187,50 €
Entfernung zur Arbeitsstätte 20 km 20 km 20 km
1 % des Bruttolistenpreises 327,50 € 163,75 € 81,88 €
0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer 196,50 € 98,25 € 49,13 €
Geldwerter Vorteil 524,00 € 262,00 € 131,00 €
Steuervorteil   50 % 25 %

* gültig, da bis max. 60.000 € Bruttolistenpreis sowie rein elektrisch betrieben

Wird auch das Fahrtenbuch gefördert?

Neben der 1% Regelung besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Auch bei der Anwendung des Fahrtenbuches ergibt sich für den Steuerzahler eine deutliche Kostenersparnis bei Elektro- sowie Hybridfahrzeugen: die Bemessungsgrundlage hierfür ermittelt sich ebenfalls in Abhängigkeit der oben genannten Bedingungen für die 0,5 % bzw. 0,25 % Regeln. Die Ausgaben für den Ladestrom werden in der Regel vom Arbeitgeber getragen. Sofern der Arbeitgeber dies nicht übernimmt, kann der Arbeitnehmer die selbst getragenen Ladekosten vom geldwerten Vorteil für den Firmenwagen abziehen.

 

Welche Folgen hat die Steuererleichterung für Elektroautos?

Die Bundesregierung will mit dem Steuervorteil Elektrofahrzeuge fördern und einen Anreiz zur Bestellung von Elektrowagen schaffen. Es ist anzunehmen, dass Angestellte zukünftig stärker Druck auf ihre Arbeitgeber ausüben werden, Elektrofahrzeuge als Dienstwagen anzubieten. Von dem neuen Beschluss werden auf lange Sicht aber nicht nur Angestellte und Freiberufler profitieren, sondern auch alle Privatleute. Durch die höheren Verkaufszahlen könnte sich in den kommenden Jahren ein starker Gebrauchtwagenmarkt etablieren und die Preise für E-Autos sinken.

 

Mit Plug-in-Hybriden und Elektroautos von Sixt Neuwagen den steuerlichen Vorteil sichern

Interessant wird die steuerliche Neureglung für günstigere Fahrzeuge wie z.B. die Kia Niro Plug-in-Hybride. Bei einem Bruttolistenpreis von rund 32.750 Euro beläuft sich nach der neuen Regelung der geldwerte Vorteil auf 164 €. Weitere Beispiele sind der Toyota Prius Plug-in-Hybrid, der bei 188 € monatlich liegt oder der Mitsubishi Outlander Plug-in-Hybrid mit 190 Euro. Etwas höherpreisig zeigt sich der BMW 530e mit 280 € geldwertem Vorteil.

Bei den integrierten Modellen handelt es sich um eine kleine Auswahl.

 

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