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Firmenwagenrechner – Versteuerung und geldwerten Vorteil sichern

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Ein Firmenwagenrechner oder Dienstwagenrechner ist ein praktisches Tool zum Ermitteln von brutto und netto. Ausgangspunkt ist das Wissen, dass ein geldwerter Vorteil Firmenwagen steuerlich „zur Kasse bittet“ und dieser durch Ansetzen der tatsächlichen Kosten minimiert werden kann. Mit einem Brutto Netto Rechner mit Firmenwagen lassen sich sowohl die 1 Prozent Regelung als auch die 0,5 Regelung oder 0,25 Regelung eingeben und durchkalkulieren. Einfach und schnell.

Wer muss Firmenwagen versteuern?

Das eine vorweg: wer einen PKW privat zulässt und gelegentlich für die Arbeit nutzt, muss hierfür keine eigene steuerlich Anmeldung vornehmen. Anders sieht dies aus, wenn seitens des Arbeitgebers ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird. Der Gesetzgeber sieht die private Nutzung – sofern eine solche stattfindet – als geldwerten Vorteil und somit steuerpflichtig. In der Sprache der Finanzverwaltung ist ein Firmenwagen daher nichts anderes als eine Art Arbeitslohn oder Einkommen, der in diesem Fall als „Sachzuwendung“ gezahlt wird. Einen möglichen Ausweg schafft ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der eine private Nutzung ausdrücklich ausschließt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man sich ganz und gar der Steuerpflicht entziehen kann, denn die tägliche Fahrt zur Arbeit und der Nachhauseweg sind nach wie vor anzusetzen.

Firmenwagenrechner

Was ist der Geldwerte Vorteil?

Die Sachzuwendung in Form eines Firmenwagens kann auch als Naturrallohn bezeichnet werden. In Deutschland gilt hierfür das Einkommenssteuergesetz (EStG §8), das eine Höchstgrenze für Sachbezüge in Höhe von 50 Euro monatlich festlegt. Dieser Betrag mag gerade noch für kostenlose Getränke, Mahlzeiten oder Arbeitskleidung ausreichen, nicht aber für einen Firmenwagen, bei dem auch eine private Nutzung stattfindet. Der Vorteil, der dadurch entsteht, dass das Auto nicht aus eigener Tasche bezahlt wird, sondern einfach bereit steht, ist natürlich Geld wert und hieraus ergibt sich eine steuerliche Belastung. Für die Frage, ob sich das lohnt, eignet sich ein Brutto Netto Rechner mit Firmenwagen bzw. ein „Firmenwagen versteuern Rechner“, der sowohl die steuerliche Belastung nach 1 Prozent Regelung als auch eine Ansetzung mit Fahrtenbuch und somit pro Kilometer inkludiert.

Wie funktioniert ein Firmenwagenrechner bzw. Brutto Netto Rechner mit Firmenwagen?

Ein Firmenwagenrechner oder Dienstwagenrechner ist rundum praktisch. Natürlich ließe sich die zu erwartende Steuer auch aus einer Steuertabelle herauslesen, doch so ist es einfacher. Der Grund liegt auch darin, dass ein Firmenwagenrechner 2023 sowohl die 1 Prozent Regelung für Firmenwagen als auch die 0,5 Regelung und 0,25 Regelung beherrscht und automatisch berücksichtigt. Die abgefragten Parameter sind der Bruttolistenpreis des PKW und die Frage danach, ob mit einem Verbrennungsmotor, einem Hybrid mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometer (früher 40 Kilometer) bzw. maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer oder einem rein elektrisch fahrenden Modell gefahren wird. Ebenfalls relevant ist die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort sowie eine eventuelle Selbstbeteiligung an den Kosten für das Fahrzeug. Dies Werte werden einbezogen und mit Bruttolohn, Steuerfreibetrag sowie Steuerklasse ins Verhältnis gesetzt. Wer einen Brutto Netto Rechner mit Firmenwagen perfekt nutzen möchte, gibt auch noch Steuerklasse, Krankenversicherungssatz, Kinder, Alter sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung an und errechnet auf diese Weise relativ exakt den zu erwartenden Nettolohn.

„Wer einen Brutto Netto Rechner mit Firmenwagen perfekt nutzen möchte, gibt auch noch Steuerklasse, Krankenversicherungssatz, Kinder, Alter sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung an und errechnet auf diese Weise relativ exakt den zu erwartenden Nettolohn.“

 

Beispielrechnung VW Polo

 
Angesetzter Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 17.504,20 €
Entfernung zur Arbeitsstätte 15 km
1% des Bruttolistenpreises 175,04 €
0,03% des BLP pro Entfernungskilometer 78,69 €
Geldwerter Vorteil 253,83 €

Wann lohnt sich die Ansetzung der tatsächlichen Kosten bzw. ein Fahrtenbuch?

Der Firmenwagenrechner dient dem Zweck, die steuerliche Belastung zu kalkulieren. Es existieren allerdings bereits im Vorfeld einige Hinweise dafür, wann auf die Fahrtenbuchmethode zurückgegriffen werden sollte und wann sich die 1 Prozent Regelung bzw. die Pendants in Form einer 0,5 Regelung oder 0,25 Regelung lohnen. Ein Fahrtenbuch ist sicherlich die kompliziertere Lösung, da hier tatsächlich lückenlos jede Fahrt dokumentiert werden muss. Grundlage ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG und der Nachweis muss in schlüssiger Form erfolgen. Erfahrungen zeigen, dass die Finanzämter hier recht streng zur Sache gehen, weshalb Fehler tunlichst zu vermeiden sind. Teil der Dokumentation sind das Datum, die zurückgelegten Kilometer, der Grund für die Dienstfahrt, die genaue Anschrift des Kunden oder Geschäftspartners aber auch die Dokumentation von Privatfahrten. Ebenfalls erforderlich ist eine fortlaufende und zeitgerechte Führung, ein sofortiger Eintrag im Anschluss an die jeweilige Fahrt sowie Übersichtlichkeit und Lesbarkeit.  Größere Unternehmen führen in aller Regel ein elektronisches Fahrtenbuch, was aber auch seine Tücken mit sich bringt. Auf den Punkt gebracht, sollte man sich vor dem Führen eines Fahrtenbuchs genau informieren, um Probleme zu vermeiden.

„Teil der Dokumentation sind das Datum, die zurückgelegten Kilometer, der Grund für die Dienstfahrt, die genaue Anschrift des Kunden oder Geschäftspartners aber auch die Dokumentation von Privatfahrten. “
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1 % Regelung
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Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?

Der einfache Weg, um die private Nutzung von Firmenwagen in die steuerliche Belastung einfließen zu lassen, ist die so genannte 1 Prozent Regelung. Möglich ist diese immer dann, wenn ein Firmenwagen zu mindestens der Hälfte auch als solcher genutzt wird und nicht die private Nutzung überwiegt. 1 Prozent Regelung bedeutet, dass der Bruttolistenpreis mit jeweils einem Prozent pro Monat anzusetzen ist. Selbiges gilt sowohl für ein Fahrzeug, das der Arbeitgeber gekauft hat als auch in Zusammenhang mit Leasing. Zu dem einen Prozent kommen 0,03 Prozent pro gefahrenem Kilometer zwischen der Wohnung und dem Arbeitsort. In der Praxis bedeutet dies bei einem Fahrzeug, das beispielsweise 48.000 Euro gekostet hat einen zu versteuernden Betrag in Höhe von 480 Euro pro Monat. Ist der Arbeitsplatz zehn Kilometer entfernt, so schlagen noch einmal 14,40 Euro zu Buche. Dieser Betrag wird dann auch in einem Firmenwagenrechner oder Dienstwagenrechner eingesetzt. Wer den Betrag mindern möchte, kann dies durch den Nachweis von Spritkosten oder auch das Übernehmen von Reparaturen und deren Dokumentation tun. Ebenfalls möglich ist das Entrichten einer Pauschale gegenüber dem Arbeitgeber.

Für welche Fahrzeuge gilt die 0,5-Prozent- bzw. 0,25-Prozent-Regelung?

Günstiger ist die private Nutzung, wenn mit einem Plug-In-Hybrid oder einem Elektroauto gefahren wird. Zu beachten ist dabei auch die Reduzierung der Kfz Steuer, die beim Stromer erst gar nicht zu Buche schlägt. Wer rein elektrisch unterwegs ist, kann die steuerliche Belastung durch den Faktor vier teilen. Mit anderen Worten gelangt die 0,25 Regelung zur Anwendung und beim gewählten Beispiel eines 48.000 Euro teuren Modells wären dies nur noch 120 Euro monatlich, die es zu versteuern gälte. Bei einem Plug-In-Hybrid gilt hingegen die 0,5 Regelung, sofern die rein elektrische Reichweite bei mindestens 40 Kilometer bzw. 60 Kilometer seit 2022 beträgt. Alternativ reicht auch der Nachweis einer CO2- Belastung von weniger als 50 Gramm pro Kilometer. Weist ein Elektroauto einen Listenpreis von mehr als 60.000 Euro auf, so gilt auch hierfür die 0,5 Regelung.

Tipp

1 Prozent Regelung bedeutet, dass der Bruttolistenpreis mit jeweils einem Prozent pro Monat anzusetzen ist.

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