Für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige - Wer die Leasingrate beim Gewerbeleasing absetzen möchte, profitiert in hohem Maße von steuerlichen Vorteilen. Die Methode ist einerseits für Unternehmen, aber auch für Freiberufler und für Selbstständige geeignet und sorgt dafür, dass sich das Leasing vielfach als lukrativer erweist, als der Kauf eines Neuwagens.
Um die Leasingrate beim Gewerbeleasing absetzen zu können, bedarf es zunächst einmal eines gültigen Vertrags mit einem Leasinganbieter. Entsprechende Angebote richten sich in erster Linie an Unternehmen aus dem Mittelstand, doch stehen auch für Freiberufler und für Selbstständige die passenden Fahrzeuge bereit. Dabei lässt sich nicht nur der Firmenwagen, sondern auch jede Sonderzahlung absetzen.
Entscheidend ist die Frage, in welchem Umfang das Fahrzeug für betriebliche Zwecke genutzt wird. Für Selbstständige und für Freiberufler spielt hierbei vor allem die Privatnutzung eine Rolle, die unter den Betriebseinnahmen verbucht werden muss. Nutzt man das Firmenfahrzeug auch für private Zwecke und führt dabei kein Fahrtenbuch, gilt die gesetzliche 1 % Regelung. Anders verhält es sich bei Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen. Wer ein solches Fahrzeug zwischen dem 01. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 kauft oder least, sichert sich die Steuererleichterung für Elektroautos. Denn für die Besteuerung des geldwerten Vorteils wird nur der halbe bzw. seit Anfang 2022 und unter bestimmten Voraussetzungen nur der geviertelte Listenpreis als Bemessungsgrundlage angesetzt.
Wer das Gewerbeleasing absetzen möchte, nutzt hierfür die jährliche Steuererklärung. Selbiges gilt auch für den Fall, dass man den Firmenwagen oder eine Sonderzahlung absetzen will. Wichtig ist, dass stets explizit die Gewerbeleasing Angebote für Firmenkunden genutzt werden und man sich nicht an ein Unternehmen für Privatleasing wendet. Statistiken zeigen jedoch, dass das gewerbliche Leasingdeutlich überwiegt, was nicht zuletzt daran liegt, dass sich ein Firmenwagen absetzen lässt, während ein Privatfahrzeug keinerlei steuerliche Vorteile mit sich bringt.
Sowohl für Freiberufler als auch für Selbstständige gilt, dass die kompletten Leasingkosten als sofort abziehbare Betriebskosten angesetzt werden dürfen. Wer möglichst viel beim Gewerbe Leasing absetzen möchte, wählt eine kurze Laufzeit und entsprechend hohe Raten. Der Vorteilbesteht in hohen Summen, die von der Steuer abgezogen werden, während auf der anderen Seite aber auch Liquiditätsnachteile in Kauf genommen werden müssen.
angesetzt.
Indem man sich für das Gewerbe Leasing entscheidet, setzt man auf klar einplanbare Kosten und kann den steuerlichen Vorteil bereits im Vorfeld genau festlegen. Für Freiberufler oder für Selbstständige entsteht somit ein gestiegener Handlungsspielraum innerhalb ihrer geschäftlichen Tätigkeit. Den geldwerten Vorteil kann man mittels Firmenwagenrechnerschnell und einfach berechnen. Wer möchte, kann zusätzlich zur Leasingrate auch eine Sonderzahlung absetzen, sofern es die Verträge und die momentane finanzielle Situation zulassen.
Bevor man jedoch das Gewerbe Leasing absetzen kann, sollte exakt auf die Leasingkonditionen geschaut werden. In der Praxis existieren immer wieder Sonderfälle, wie die Voll- und Teilamortisierung oder das Finanzierungsleasing, die eine eigene steuerliche Behandlung notwendig machen. Weitere Informationen finden Sie hier: Leasing oder Finanzierung als Gewerbetreibender
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