Dass sich ein Firmenwagen sowohl für den Arbeitgeber als auch für Angestellte lohnen kann, ist hinlänglich bekannt. Einen besonderen Vorteil sichert man sich, wenn im Firmenwagenrechner auch der Hybrid als Antriebsform auftaucht. Seitens des Gesetzgebers werden für Hybrid Firmenwagen besondere Regelungen erlassen und auch die 1% Regelung gilt nur zum Teil. Ein geldwerter Vorteil entsteht natürlich dennoch, doch gegenüber der Steuer lassen sich aufgrund spezieller Förderungen Vorteile ergattern. Die Tipps gelten gleichermaßen für größere Unternehmen wie für Diejenigen, die „nur“ ein Gewerbe angemeldet haben.
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Bei einem Hybrid gilt im Firmenwagenrechner nicht mehr die 1% Regelung, sondern eine 0,5% Regelung. Ein bis dato bei der Steuer angesetzter geldwerter Vorteil halbiert sich somit, was natürlich auch dann gilt, wenn das Fahrzeug im Gewerbe zum Einsatz gelangt.
Die Regelung gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung eines Fahrzeugs, d.h. wenn die Kriterien erfüllt werden, kann es sich auch um ein älteres Modell handeln. Ebenfalls zielt der Gesetzgeber keineswegs explizit auf Hybridtechnik, sondern definiert lediglich über den CO2-Wert. Es wird allerdings anhand der auch geforderten elektrischen Reichweite deutlich, dass dies schlichtweg nicht ohne einen Elektromotor geschafft wird. Entscheidend hinsichtlich des Zeitpunkts ist die Überlassung zur Nutzung, die erstmals 2019 erfolgt sein darf.
Wie aber wird ein geldwerter Vorteil berechnet und wo wird dieses eingetragen? Auch hierüber existieren einfache und gut nachvollziehbare Rechenbeispiele. Bleiben wir beim Volvo XC40, wobei jedes beliebige andere Fahrzeug eingesetzt werden kann. Das SUV bringt es auf einen Listenpreis in Höhe von 31.500 €. Nach der 1% Regelung beträgt der geldwerte Vorteil in der Steuererklärung somit 3.150 €, die Jahr für Jahr angesetzt werden müssten. In Deutschland liegt der Steuersatzzwischen 14 und 42 Prozent, sodass zwischen 441 und 1.323 € gezahlt werden müssen.
Bei einem Hybrid Firmenwagen sieht die Rechnung so aus, dass nur noch ein Wert in Höhe von 1.575 € zu Buche schlägt und sich die Steuerlastentsprechend auf 220 bis 661 € reduziert. Die Ersparnisse lohnen sich somit in jedem Fall und die Motivation für einen Hybridantrieb ist vorhanden.
Gültig ist die Halbierung der Steuersätze übrigens nur für die Lohn-und Einkommenssteuer, d.h. Umsatzsteuer ist hiervon unberührt. Wer ein Fahrtenbuch führt, profitiert ebenfalls und zwar anteilig entsprechend der zuvor tatsächlich angesetzten Summe, die halbiert wird.
„Bei einem Hybrid gilt im Firmenwagenrechner nicht mehr die 1% Regelung, sondern eine 0,5% Regelung“
Doch welche Vorteile sind es, die ein Hybrid als Firmenwagen konkret bietet. Abgesehen von der Ersparnis an der Zapfsäule und dem guten Gefühl, in einem rundum umweltfreundlichen Fahrzeug unterwegs zu sein, existieren auch steuerliche Besonderheiten.
Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass ein geldwerter Vorteil stets besteuert wird. Dieser ist dann gegeben, wenn der Arbeitgeber seinem Angestellten ein Fahrzeug überlässt, mit dem beispielsweise zur Arbeit gefahren wird oder das auch hier und da privat genutzt wird. Dieser geldwerte Vorteil lässt sich auf Wunsch über ein Fahrtenbesuch beziffern und abrechnen oder es gilt die so genannte 1% Regel und somit eine pauschale Besteuerung entsprechend eines Prozents des Listenpreises pro Jahr.
Wer sich für einen Hybrid als Firmenwagen entscheidet, darf sich seit Erlass des Jahressteuergesetzes 2019 bis einschließlich 2030 auf eine veränderte Regelung freuen. Die Rede ist entweder von einer Halbierung oder gar einer Viertelung der Bemessungsgrundlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Mit anderen Worten wird der geldwerte Vorteil nur noch halb oder ein Viertel so hoch angesetzt und entsprechend muss weniger versteuert werden. Die Regelung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der Anschaffung sowie dem Fahrzeugwert und wird natürlich exakt beschrieben.
„Der geldwerte Vorteil nur noch halb oder ein Viertel so hoch angesetzt und entsprechend muss weniger versteuert werden.“
Ein Hybrid-Firmenwagen kann eine Halbierung der Bemessungsgrundlage erfahren, sofern einige Kriterien erfüllt sind. Die Viertel-Regelung entfällt in diesem Fall, denn diese gilt nur dann, wenn ein Fahrzeug keinerlei lokale Emissionen in die Luft entlässt und dazu nicht teurer als 60.000 Euro war, wobei der Bruttolistenpreis ausschlaggebend ist. Dies trifft nur auf reine Elektrofahrzeuge oder Autos mit Brennstoffzelle zu, nicht aber auf einen Hybrid, der stets auch mit Verbrennungsmotor gefahren wird.
So folgt, dass ein Hybrid Firmenwagen entweder komplett besteuert wird und somit die 1% Regelung gilt, was besonders bei Mild-Hybriden der Fall sein dürfte oder dass die Halbierung Anwendung findet.
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Die Voraussetzungen ergeben sich eins zu eins aus den Emissionen, da es sich bei der steuerlichen Begünstigung von Hybrid Firmenwagen um eine Maßnahme für den Umweltschutz handelt. Wer im Firmenwagenrechner nachschaut, sollte CO2-Emissionen unterhalb von 50 Gramm pro Kilometer aufweisen und muss eine Mindestreichweite von 40 Kilometern im rein elektrischen Betrieb ermöglichen. Letzterer Wert steigt ab 2022 auf 60 Kilometer. Die meisten Fahrzeuge, die aktuell auf dem Markt sind, erfüllen diese Voraussetzungen. Ein Beispiel ist der Volvo XC40 als Plug-In-Hybrid mit einem Wert von 41 Gramm Co2 pro Kilometer oder auch Volkswagen, Audi und Co., die ebenfalls auf die Grenzwerte achten und ihre Fahrzeuge maßgeschneidert herstellen. Vor allem neuer Modelle dürften nahezu immer den Vorgaben genügen.
Ein weiterer Grund hierfür liegt in den Umweltprämien, die ähnlichen oder zum Teil identischen Vorgaben folgen und auch bei einem Neuwagenkauf dafür sorgen, dass bei Unterschreiten der CO2-Grenzen auch Geld gezahlt wird. Die Dienstwagenbesteuerung ist somit nicht der einzige Pluspunkt, den umweltfreundliches Autofahren mit sich bringt. Dem Gesetzgeber sind die neuen Maßnahmen laut Schätzungen bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr wert, die an Steuereinnahmen wegfallen, indem clever gespart wird.
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Ein Hybrid Firmenwagen kann sich richtig lohnen. Selbst bei einem Fahrzeug aus dem Mittelklasse- bzw. Kompaktbereich liegt die jährliche Ersparnis mindestens bei einigen Hundert Euro und kann sogar in den vierstelligen Bereich anwachsen – und das Jahr für Jahr. Es empfiehlt sich aber auch hier, dass ein Firmenwagenrechner genutzt wird, mit dem sich beispielsweise der Unterschied zwischen einer pauschalen Besteuerung entsprechend der 1% Regelung oder 0,5% Regelung oder dem Führen eines Fahrtenbuchs ausrechnen lassen kann. Wer nur selten privat fährt, kann mit einem exakten Fahrtenbuch günstiger fahren und natürlich kann in jedem Jahr aufs Neue festgelegt werden, auf welche Weise der Firmenwagen angesetzt wird.
Bei einem Hybrid ist darauf zu achten, dass dieser auch technisch auf Höhe der Zeit ist und sowohl die elektrische Reichweite als auch die CO2-Emissionen den steuerlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls wird das Fahrzeug genauso gehandhabt wird ein „normaler“ Firmenwagen mit Verbrennungsmotor.
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