Neuwagen
konfigurieren
Vorproduzierte
Fahrzeuge entdecken
Wir halten Sie mobil – mit der Sonderprämie: Schwerbehinderung können Sie mit Ihrem gültigen Schwerbehindertenausweis teilweise höhere Nachlasse für Ihren Neuwagen erhalten. Grundvoraussetzung für den Erhalte des Behindertenrabatts ist ein gültiger Behindertenausweis. Ob und in welcher Höhe Sie eine Vergünstigung erhalten, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab
Generell kann die Art Ihrer Behinderung ein zusätzlicher Faktor sein. Diese ist als Merkzeichen im Behindertenausweis notiert. Rabattfähig sind klassischerweise die Merkzeichen:
G (erhebliche Gehbehinderungen)
aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
H (Hilflosigkeit)
BL (Blindheit, Fremdfahrer erforderlich)
Andere Handicaps wie eine Contergan-Schädigung oder Krebserkrankung können ebenfalls zur Gewährung des Behindertenrabatts führen.
Nicht nur unsere exklusiven Konditionen und Preise sind für unseren Kunden mit Einschränkungen ausschlaggebend über SIXT Neuwagen ihren Neuwagen zu leasen oder vario-leasen – Besonders ausschlaggebend ist die Möglichkeit den gesamten Prozess von Zuhause aus durchlaufen zu können. So bieten wir unseren Kunden buchstäblich einen barrierefreien Zugang zu ihrem Neuwagen.
Einige Handicaps können spezielle Ein- oder Umbauten am Neuwagen erfordern. Beispiele sind Einstiegshilfen, Gasringe, Lenkradknaufe oder Pedalerhöhungen. Fragen Sie bitte Ihren SIXT Neuwagen-Berater, ob und in welcher Weise Anpassungen bei Ihrem Wunschfahrzeug zulässig sind. Sind die Fahrhilfen vollständig rückbaubar, stellen Sie normalerweise kein Problem dar.
Natürlich können Sie auch für unsere vorproduzierten Neuwagen (sogenannte Lagerwagen) die Sonderprämie geltend machen. Von der Prämie ausgeschlossen sind lediglich Neuwagen mit Tageszulassung und Sonderpreis-Aktionen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass ausschließlich Privatkunden die Schwerbehinderten Prämie geltend machen können. Geschäftskunden profitieren bereits von unseren günstigen Gewerbekonditionen.
Denken Sie daran, dass Sie für die Extras Zuschüsse bei verschiedenen Institutionen beantragen können. Dazuzählen:
Voraussetzung ist für eine Bezuschussung ist meist, dass Sie den Wagen für Fahrten zum Arbeitsplatz benötigen. Konkrete Auskünfte geben Ihnen Fachstellen wie der Bund behinderter Auto-Besitzer e.V.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern persönlich.