Was ist eine Wertminderung?
Wie Sie bereits wissen, können Schäden, die während der Laufzeit gemeldet werden, meist über Ihre Kfz-Versicherung reguliert werden. Das ist für Sie häufig günstiger, als wenn Schäden erst bei der Rückgabe im Gutachten festgestellt werden, denn diese müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Haben Sie mit Ihrem Fahrzeug während der Laufzeit einen Schaden/Unfall, gilt Ihr Fahrzeug möglicherweise als Unfallwagen und hat nach Ablauf der Leasingdauer einen geringeren Wiederverkaufswert als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese entstandene Wertminderung ist vom Verursacher des Unfalls/Schadens zu tragen. Die Situation ist vergleichbar mit dem Verkauf eines Fahrzeugs, das Ihnen gehört. Hatten Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schaden/Unfall müssen Sie dies beim Verkauf angeben und erzielen auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Preis als für ein unfallfreies Fahrzeug. Haben Sie den Unfall/Schaden nicht selbst verschuldet, kann die entstandene Wertminderung vom Unfallgegner eingefordert werden. Bei selbst verschuldeten Unfällen müssen Sie die entstandene Wertminderung oft selbst ausgleichen, da diese in der Regel nicht von Ihrer Kasko-Versicherung abgedeckt wird.
Wie hoch ist die Wertminderung?
Ab einer Schadenhöhe von 1000,00 EUR netto berechnen wir Ihnen eine Wertminderung. Diese beläuft sich auf bis zu 20% der Reparaturkosten laut Gutachten, bzw. auf bis zu 20% der Nettoreparaturkosten laut Werkstattrechnung.
Wie können Sie sich gegen die Wertminderung absichern?
Wie bereits geschrieben, wird die Wertminderung im selbstverschuldeten Schadensfall in der Regel nicht von der Kasko-Versicherung erstattet. Dies ist eine Zusatzleistung, die meistens nur in besonderen Leistungspaketen enthalten ist und die Wertminderung zum Teil nicht in voller Höhe abdeckt. Am Ende dieses Artikels empfehlen wir Ihnen eine kostengünstige Versicherung, welche die Wertminderung im Reparaturschadenfall in voller Höhe übernimmt.
Was ist eine GAP-Versicherung?
Wie Sie wahrscheinlich wissen, benötigen Sie für das Leasing von Fahrzeugen, zusätzlich zu Ihrer Kasko-Versicherung, eine GAP-Versicherung. GAP ist Englisch und bedeutet übersetzt „Lücke“. Eine GAP-Versicherung schließt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Lücke zwischen der Entschädigung Ihrer Kasko-Versicherung (Zeitwert Ihres Fahrzeuges) und der Ablöseforderung aus dem Leasingvertrag. Die GAP-Versicherung ist entweder ein Zusatzpaket Ihrer Kfz-Versicherung oder kann separat abgeschlossen werden.