Einmalige Kosten bei Vertragsbeginn (Erstrechnung):
- Auslieferungs- und Überführungskosten
Die Kosten für die Auslieferung variieren je nach Auslieferungsart. Eine Werksabholung ist nicht bei allen Herstellern möglich. Den genauen Betrag für die Auslieferung Ihres Neuwagens können Sie den Angebotsunterlagen entnehmen.
- Anzahlung / Mietsonderzahlung
Durch eine Anzahlung reduzieren Sie die monatlichen Leasing- oder Vario-Leasingraten. In der Regel können Sie die Höhe der Anzahlung frei wählen.
- Zulassungskosten
Um den versicherten Versand des Kfz-Briefes bspw. zur Zulassungsstelle zu gewährleisten, erlauben wir uns Ihnen einmalig Versandkosten in Höhe von 25,21 € netto zu berechnen. Die tatsächlichen Zulassungskosten werden von der zuständigen Zulassungsstelle festgesetzt und berechnet.
Monatliche Kosten:
- Monatsrate
Die monatliche Leasingrate setzt sich aus den Leasingraten für die Fahrzeugnutzung sowie den zusätzlich gebuchten Serviceprodukten (z.B. Versicherung, Produkt „Wartung & Verschleiß“, „Reifenersatz“) zusammen. Falls Sie eine Anzahlung geleistet haben, wird diese von den monatlichen Raten abgezogen. Bei den Versandkosten des Kfz-Briefes sowie den Kosten für die Auslieferung des Fahrzeugs können Sie wählen, ob Sie diese einmalig zahlen oder in die monatlichen Raten integrieren möchten.
- Versicherung
Wie jedes Fahrzeug, muss auch ein Leasingauto versichert werden. Damit schützen Sie sich und andere vor vermeidbaren Risiken. Sie haben die Auswahl im Rahmen Ihres Leasing- oder Vario-Leasing-vertrages den Versicherungsschutz über Sixt Leasing abzuschließen oder eine eigene Versicherung zu wählen.
Wartung / Service und Instandhaltungskosten
Lassen Sie die Wartung Ihres Fahrzeugs bitte entsprechend der im Serviceheft vorgegebenen Serviceintervalle durchführen. Je nach Dauer der Vertragslaufzeit ist es möglich, dass TÜV-Prüfung sowie Abgasuntersuchung vorzunehmen sind.
Bei dem ATU Inspektionspaket können Wartungen & Inspektionen nur bei ATU durchgeführt werden.
Haben Sie das Service Paket Wartung & Verschleiß gebucht, können Sie diesen Service mit Ihrer Sixt Neuwagen ServiceCard bargeldlos in den von Sixt Leasing vorgegeben Vertragswerkstätten in Anspruch nehmen.
Einmalige Kosten bei Fahrzeugrückgabe
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs am Laufzeitende wird von einem unabhängigen Gutachter überprüft, ob das Auto frei von Schäden ist. Für das Gutachten erlauben wir uns eine Pauschale in Höhe von 100,- € netto zu berechnen.
Unser Tipp: Behandeln Sie das Auto wie Ihr Eigentum. So haben Sie nicht nur lange Spaß daran, sondern halten das Auto auch frei von Beulen, Kratzern und anderen Schäden. Sollte es doch einmal durch einen Unfall oder durch eine Unachtsamkeit zu einer Beschädigung kommen, wird die Höhe des Schadens auf Grundlage des offiziellen Schadenkatalogs beurteilt und fair abgerechnet.
Mögliche Mehrkosten können entstehen durch: frühzeitige oder verspätete Rückgabe, gefahrene Mehrkilometer, Rückgabe des Fahrzeugs an einem nicht vereinbarten Rückgabeort, nicht durchgeführte Inspektionen, Services, TÜV-Prüfungen oder Reparaturen von Fahrzeugschäden bei einer von Sixt Leasing nicht genehmigten Werkstatt.
Eine kostenfreie Fahrzeugrückgabe ist nur in Garching bei München möglich. Bei einer Rückgabe an einer Sixt Anmietstation oder bei einem Händler fallen Speditionskosten an.
Die Kosten für die Abmeldung des Fahrzeugs in Höhe von 19,- € netto werden Ihnen von Sixt Leasing berechnet.
Schlussrate (nur bei Vario-Finanzierungsverträgen)
Bei Vario-Finanzierungsverträgen wird die vertraglich vereinbarte Schlussrate fällig, unabhängig davon, ob die Kaufoption tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Bei Fahrzeugkauf oder Anschlussfinanzierung
Die Gutachterkosten in Höhe von Pauschal 100,- € netto fallen in jedem Fall an, auch wenn Sie die Kaufoption oder eine Anschlussfinanzierung in Anspruch nehmen. Bei Vertragsende wird die vertraglich vereinbarte Schlussrate zusätzlich zum Kaufpreis fällig. Die Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern gegenüber der vereinbarten Laufleistung entfällt.