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Wenn das Auto partout nicht mehr anspringt und auch das Starterkabel nicht für Abhilfe sorgt, muss ein Auto abgeschleppt werden. Wer nicht einen kostspieligen Abschleppdienst anrufen möchte, legt selbst Hand an. Werden einige zentrale Tipps beherzigt, so funktioniert das sowohl mit einem Abschleppseil als auch mit einer Abschleppstange. Dabei darf grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer ein anderes Fahrzeug in Schlepptau nehmen. Im hinteren Fahrzeug muss noch nicht einmal ein Führerscheininhaber sitzen und das Mindestalter liegt bei nur 15 Jahren.
Das eine vorweg: wer ein Auto richtig abschleppen möchte, muss sich an eine Reihe gesetzlicher Vorschriften halten. Diese betreffen unter anderem den Anlass, aus dem das Auto „an den Haken“ genommen werden darf. Wem nur der Sprit ausgegangen ist, der muss zu einer Tankstelle gelangen und von dort mit einem Reservekanister zurückkehren. Abschleppen ist nur dann erlaubt, wenn die Elektronik defekt ist oder die Kühlflüssigkeit ausläuft bzw. der Motor nicht mehr läuft.
Auch muss im Vorfeld die Stellen, von der abgeschleppt wird, gesichert werden, sofern sich diese im fließenden Verkehr befindet. Das A und O besteht darin, dass die Zündung auf der ersten Stufe stehen muss, damit das Lenkradschloss nicht einrastet. Das eigentliche Abschleppen erfolgt dann unter Einschalten der Warnblinklichter und bei einer Geschwindigkeit von maximal 40 km/h, wenngleich dies nicht explizit so im Gesetz steht, sondern nur geraten wird. Wenn die Blinker nicht funktionieren, behilft man sich mit Handzeichen aus dem Fenster heraus und wenn auch der Warnblinker nicht funktioniert, kann nur ein Abschleppdienst helfen – das Abschleppen ist in diesem Fall nicht gestattet.
Eine Abschleppstange muss das Gewicht des abzuschleppenden Autos tragen, das zudem nicht deutlich größer sein sollte als das Abschleppfahrzeug. Wer mit einem Kleinstwagen ein großes SUV oder einen Pick-Up zieht, bekommt Probleme, was sich jedoch vermutlich von selbst versteht. Die Abschleppstange stellt einen gleichbleibenden Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen des Gespanns sicher und ist damit die beste Wahl. Die Kosten sind höher und eine Abschleppstange nimmt im Kofferraum mehr Platz in Anspruch. Das Mitlenken oder Mitbremsen bleibt dem hinteren Fahrzeug dennoch nicht erspart. Montiert wird eine Abschleppstange in den hierfür vorgesehenen Ösen, was sich meist von selbst erklärt.
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Wer ein Auto mit Abschleppseil abschleppen möchte, muss tunlichst darauf achten, im hinteren Fahrzeug rechtzeitig zu bremsen und mitzulenken. Weder der Bremskraftverstärker noch der Verstärker für die Lenkkraft sind aktiviert, weshalb es immer wieder zu Auffahrunfällen kommen kann. Des Weiteren ist Vorschrift, das Abschleppseil mit einer farbigen Fahne zu kennzeichnen, um das Einscheren eines dritten Fahrzeugs im Rahmen eines Überholvorgangs zu verhindern.
Grundsätzlich ist das Abschleppen auf der Autobahn zu vermeiden. Wenn sich die Panne dort ereignet hat, gibt es keine Alternative, doch muss die nächste Ausfahrt genutzt werden, um wieder auf Land- oder Bundesstraße zu gelangen. Ein Auffahren auf die Autobahn ist grundsätzlich nicht erlaubt und wird mit einem Bußgeld geahndet. Geregelt ist dies in § 15a StVO.
Ein Elektroauto sollte nicht abgeschleppt werden, sondern muss stets auf den Abschleppwagen. Der Grund liegt in der Erzeugung von Energie durch die Achse. Der Elektromotor wird somit mit Strom versorgt, der nicht abfließen kann, sodass hohe Induktionsspannungen auftreten. Die Folge ist eine beschädigte Steuerungselektronik.
„Das Abschleppseil muss mit einer farbigen Fahne gekennzeichnet werden, um das Einscheren eines dritten Fahrzeugs im Rahmen eines Überholvorgangs zu verhindern.“
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