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Seit dem 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat vor allem in puncto Geschwindigkeit die Bußgelder deutlich erhöht. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und bieten mit dem aktualisierten Bußgeldrechner eine bequeme Möglichkeit, sich schnell über die neuen Regelungen zu informieren.
Haben Sie einen Verkehrsverstoß begangen und möchten wissen, welche Konsequenzen drohen, so gibt Ihnen der Bußgeldrechner sofortigen Aufschluss. Die neuen Regelungen für 2021 sind dabei bereits berücksichtigt.*
Mit dem Bußgeldkatalog sind Verschärfungen für Delikte in Kraft getreten, die eine große Zahl an Autofahrern betreffen könnten. Hier die wichtigsten drei:
Übrigens: auch als Radfahrer oder sogar Fußgänger können Sie bei entsprechenden Verstößen mit Bußgeldern und/ oder sogar Punkten bestraft werden.
In geschlossenen Ortschaften sollte man sich an das Tempolimit halten, denn wer mehr als 10 km/h zu schnell unterwegs ist, muss bereits mindestens 50 € zahlen. Bei einer Überschreitung von 30 km/h sind es mindestens 260 €.
Auch bei Überschreitungen außerorts wurden die Bußgelder erhöht. Wer 10 km/h schneller fährt als vorgeschrieben, zahlt 40 €. Bei einer Überschreitung von 20 km/h sind es 100 €.
Die ursprüngliche Verschärfung, die zum Führerscheinverlust bei Tempo-Überschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts führen sollte, wurde zurückgenommen.
Übrigens: Auslagen oder Bearbeitungsgebühren sind in den aufgeführten Beispielen noch nicht enthalten und kommen zusätzlich noch zum Bußgeld dazu.
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Auch beim Falschparken wird man nun deutlich stärker zur Kasse gebeten. Wer sich rechtswidrigerweise auf einen Behinderten-, Elektroauto- oder Carsharing-Parkplatz stellt, zahlt nun 55 €. Wer in zweiter Reihe parkt oder sein Fahrzeug auf einem Schutzstreifen abstellt und damit Rad- und Fußwege behindert, wird mit bis zu 110 € und einem Punkt in Flensburg bestraft.
Doch nicht nur Parken... Bereits das unzulässige Halten an bestimmten Orten kann mit einem Bußgeld belegt werden. Dazu zählt beispielsweise das Halten an engen oder unübersichtlichen Straßenstelle, näher als 10 Meter vor einer Ampel, wenn diese dadurch verdeckt wird oder im Bereich einer scharfen Kurve.
Während man bisher nur mit freundlichen Worten wie "Bitte Rettungsgasse beachten" auf deren Dringlichkeit aufmerksam machen wollte, folgen nun Taten. Denn wer keine Rettungsgasse bildet oder diese dreisterweise selbst nutzt, zahlt ab sofort bis zu 320 € und wird mit zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot zum Umdenken angehalten.
Beim Rechtsabbiegen werden LKW-Fahrer nun durch höhere Strafen hoffentlich zur Schrittgeschwindigkeit bewogen. Dies soll zahlreiche Unfälle verhindern, die aufgrund des toten Winkels beim Abbiegevorgang passieren. Beim Verstoß gegen die Schrittgeschwindigkeit muss man mit einer Strafe von 70 € rechnen.
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern persönlich.