Die elektronische Parkscheibe bzw. digitale Parkscheibe liegt im Trend und bietet einige Vorteile. Es existieren allerdings einige gesetzliche Vorgaben, die den Gebrauch regeln oder anders gesagt: nicht immer ist die elektronische Parkscheibe erlaubt. Selbiges gilt auch für die Nutzung im Ausland, denn in Österreich, der Schweiz und Belgien ist die Nutzung beispielsweise nicht vorgesehen und die Parkscheiben werden nicht akzeptiert.
Grundsätzlich ist die elektrische Parkscheibe in Deutschland erlaubt, sofern es sich um den öffentlichen Straßenbereich handelt. Die Erlaubnis existiert somit – unter Vorbehalten – seitens des Gesetzgebers, kann allerdings von privaten Betreibern anders geregelt werden. Es ist somit vor dem Einfahren auf einen privaten Parkplatz immer zu überprüfen, welche Parkzeitregelungen dort gelten und wie diese gehandhabt werden. Für Fahrten ins Ausland kann es ein wenig komplizierter werden: nicht nur, dass Länder wie Österreich und die Schweiz ein generelles Verbot erlassen, es ist auch so, dass die Erlaubnis in anderen Ländern an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Anders ausgedrückt, sollte man sich genauestens informieren oder gleich eine klassische Parkscheibe nutzen, um auf der sicheren Seite zu sein.
In Deutschland ist die elektronische Parkscheibe erlaubt, sofern sie eine Typengenehmigung besitzt. Diese Typengenehmigung ist bei den meisten Produkten obligatorisch und nicht an ein bestimmtes Modell gebunden. Wichtig ist, dass die Optik im Großen und Ganzen der einer klassischen manuellen Parkscheibe gleicht und somit das „Parken-Verkehrszeichen 314“ mit einem weißen Buchstaben „P“ auf blauem Grund zu sehen ist. Des Weiteren bedarf es des Wortes „Ankunftszeit“ und darunter einer digitalen Zeitangabe im 24-Stunden-Format und einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern.
Juristisch bedarf es einer Zulassung durch das Bundesministerium für Verkehr Bau und Stadtentwicklung (BMDV) gemäß Verordnung 219 und zudem einer Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R - 047203).
Das A und O bei einer elektronischen Parkscheibe ist der integrierte elektronische Bewegungsmelder. Diese Vorrichtung bewirkt, dass die digitale Parkscheibe beim Abstellen des Motors automatisch auf die Anfangszeit für Parken gestellt wird und danach nicht mehr in Eigenregie oder aus der Ferne verstellt werden kann. Mit anderen Worten darf sich der Zeitpunkt des Abstellens nicht verändern, denn sonst ist die digitale Parkscheibe nicht zugelassen. Der Vorteil liegt auf der Hand, denn eine elektronische Parkscheibe einstellen ist nicht mehr vonnöten. Bei jedem Parkvorgang oder auch nur dem Abstellen des Motors hält die Zeit an und erscheint automatisch auf dem Display.
Wirft man einen Blick auf die Produkte, die auf dem Markt angeboten werden, so ist deren Funktionsweise stets identisch. Eine elektronische Parkscheibe wie beispielsweise die des bekannten Herstellers Needit (Park Lite) fungiert als regelrechter Parkwächter und stellt sich bei jedem Stillstand des Fahrzeugs für mehr als 20 Sekunden automatisch ein. Dabei wird natürlich auf die nächste halbe Stunde aufgerundet, wie es auch bei der manuellen Parkscheibe gang und gäbe ist. Ein Pluspunkt mancher Produkte besteht in der Nacht-Park-Funktion. Diese bedeutet, dass bei Nutzung eines Parkplatzes in der Nacht manuell auf den nächsten Morgen und den Beginn der vorgeschriebenen Parkzeit gestellt werden kann. Sommer- und Winterzeit schalten sich automatisch um.
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Wer sich für eine elektronische Parkscheibe entscheidet, muss diese gut sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen. Produkte wie Needit Park Lite oder auch andere werden direkt mit den passenden Klebepads ausgeliefert. Für die passende Montage sollte die Scheibe im Vorfeld gründlich gereinigt und getrocknet werden, um die perfekte Haftkraft zu erreichen.
Auch vonnöten sind Batterien, meist im Format CR2450 und somit in Form handelsüblicher Knopfzellen. Deren Lebensdauer liegt bei mehreren Jahren und ein bevorstehender Wechsel wird zudem von den meisten Geräten durch Blinken angezeigt. Es besteht dann noch ausreichend Zeit, um neue Batterien zu besorgen, denn natürlich funktioniert eine digitale Parkscheibe nur mit Batterie bzw. benötigt schlichtweg Strom. Wer möchte, entscheidet sich für eine Ausführung mit integrierten Solarzellen. Dies hat naturgemäß den Vorteil, dass kein allzu häufiger Batteriewechsel stattfinden muss.
Für die Gültigkeit eines Parkvorgangs spielt es keine Rolle, ob eine elektronische Parkuhr oder die manuelle Variante genutzt wird. Der Vorteil der digitalen Variante liegt darin, dass nicht nach der Parkscheibe gesucht und diese nicht von Hand eingestellt werden muss. Für einen Preis in Höhe von rund 20 Euro ist das Thema „Parken“ damit erledigt und die Überwachung der Parkzeit funktioniert immer.
Die klassische Parkscheibe dürfte damit allerdings nicht vom Markt verschwinden und ist weiterhin auch als Werbegeschenk beliebt. Eingeführt wurde diese Methode in den 1950er Jahren in Paris und Ende dieser Dekade folgte auch Wien. In Deutschland machte Kassel im Jahr 1961 den Anfang.
Bis es zu einer einheitlichen Regelung im Bereich der Parkscheibe kommen sollte, vergingen noch einige Jahre. 1979 tagte die Konferenz der Verkehrsminister der europäischen Gemeinschaft und führte eine einheitliche europäische Regelung ein. Hiermit einhergehend wurde auch das Design vereinheitlicht und gilt seither innerhalb der gesamten EU.
Die Regelungen sind klar definiert: eine Parkscheibe ist 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit und muss natürlich farblich den Vorgaben entsprechen und somit das Wort „Ankunftszeit“ und ein weißes „P“ auf blauem Grund zeigen – analog zur digitalen Parkscheibe.
Hier existieren noch keine verbindlichen Regelungen der EU und auch in Deutschland existiert die Erlaubnis erst seit 2005 bzw. die gesetzlichen Rahmenbedingungen traten erst am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Für bezahltes Parken existieren übrigens analog zur digitalen Parkscheibe bereits einige Apps. Diese ermöglichen eine automatische Abrechnung und können seitens der Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der zuständigen Behörden bzw. des Ordnungsamtes zentral abgefragt werden. Für die elektronische Parkscheibe ist ein entsprechendes Verfahren via Handy oder App aber naturgemäß nicht vorgesehen, denn dieses lässt sich noch im Nachhinein verstellen bzw. die Parkzeit kann verlängert werden.
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Die elektronische Parkscheibe bzw. digitale Parkscheibe ist auf dem Vormarsch. Die Rede ist von Produkten wie Needit Park Lite oder Vergleichbaren, die automatisch die Ankunftszeit einstellen. Zu diesem Zweck existiert ein Mechanismus, der die aktuelle Zeit bei Abschalten des Motors anzeigt und dabei auf die nächste volle oder halbe Stunde aufrundet. Der Vorteil liegt darin, dass nicht mehr nach einer manuellen Parkscheibe gesucht werden muss. Andererseits benötigt eine digitale Parkscheibe Batterien und ist mit rund 20 Euro auch kostenintensiver als die Papier- oder Plastikvariante. Seitens des Gesetzgebers muss eine Zulassung existieren und zudem gilt diese aktuell nur für Deutschland, d.h. im Ausland kann die elektronische Parkuhr schlichtweg verboten sein.
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