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Wer mit einem Firmenwagen Elternzeit nimmt, kann das Fahrzeug in vielen Fällen weiterhin nutzen. Der Arbeitgeber kann einen Dienstwagen zur Verfügung stellen oder zurückverlangen, sofern dieser ausschließlich für dienstliche Fahrten vorgesehen war. Möglich ist allerdings auch, den Dienstwagen weiterhin privat zu nutzen oder aber ein Teilzeitmodell zu wählen, was dann ohnehin ein Anrecht auf den bereits gewährten Dienstwagen beinhaltet. Ein Problem kann allerdings der Bezug von Elterngeld darstellen, denn ein geldwerter Vorteil muss angegeben werden und sorgt möglicherweise für eine Minderung der Bezüge.
Ob ein Dienstwagen Elternzeit – kompatibel ist oder nicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die erste und wichtigste Frage, die es zu beantworten gilt, ist die nach der Bereitschaft seitens des Arbeitgebers, die Nutzung eines Dienstwagens auch nach Beginn der Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Dies ist keinesfalls selbstverständlich, denn schließlich ruht das Dienstverhältnis bei Bezug von Elterngeld und es existieren keinerlei gegenseitige Verpflichtungen. Dies gilt natürlich auch für die Bereitstellung eines Fahrzeugs oder umgekehrt für die Erbringung von Arbeitsleistung. Für den Fall, dass ein privat genutzter Dienstwagen weiterhin gefahren werden darf, ist auch der geldwerte Vorteil vorhanden und muss steuerlich angegeben werden. Wird schon acht Wochen nach der Geburt weiter gearbeitet - und sei es nur in Teilzeit – so bleibt der Anspruch auf Dienstwagen erhalten. Zu unterscheiden ist zwischen Elternzeit und Mutterschutz. Werdende Mütter dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt weiterhin einen Firmenwagen fahren, wobei dieser gewissermaßen als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gewertet wird. Der Arbeitgeberanteil verringert sich entsprechend, da es sich beim Dienstwagen um einen Sachbezug und geldwerten Vorteil handelt. Es existiert für werdende Mütter sogar ein Anrecht auf einen Firmenwagen, was aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.10.2000, 5 AZR 240/99 hervorgeht. In diesem Präzedenzfall hatte eine Vertriebsangestellte ihren Arbeitgeber verklagt und mit dem Urteil bekräftigt, dass der Firmenwagen auch während der Mutterschutzfristen zu den vertraglichen Konditionen überlassen werden muss.
Zu unterscheiden ist zwischen Elternzeit und Mutterschutz. Werdende Mütter dürfen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt weiterhin einen Firmenwagen fahren, wobei dieser gewissermaßen als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gewertet wird.
Ist der Arbeitgeber ohnehin zur Bereitstellung eines Fahrzeugs bereit, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Dienstwagen Elternzeit – geeignet ist. Möglich ist immer auch die Nutzung als so genanntes Poolfahrzeug, wodurch der volle Bezug des Elterngeldes gesichert werden kann. Überhaupt ist das Elterngeld bei Dienstwagen ein heikles Thema und kann sich in bestimmten Konstellationen erheblich verringern. Der Grund liegt im geldwerten Vorteil, den ein Dienstwagen während Elternzeit darstellt und der somit als Lohn berechnet werden muss. Wer den Bezug von Elterngeld als Basiselterngeld organisiert, muss damit rechnen, dass jeder Verdienst abgezogen wird. Der Grund liegt darin, dass von einem kompletten Lohnausfall ausgegangen wird und dieser bei Dienstwagennutzung nicht der Fall ist. Die Frage nach Bezug von Elterngeld hängt davon ab, welche Bezugsform gewählt wird, denn das so genannte Elterngeld Plus bietet deutlich mehr Möglichkeiten und ist flexibler. Hier können bis zu 50 Prozent des Bruttolohnes weiterhin verdient werden, sodass es einer genauen Rechnung bedarf, ob der Anteil des Dienstwagens zu einer Überschreitung dieses Anteils bzw. Betrags führt oder nicht.
Ob beim Elterngeld Dienstwagen in die Berechnung einfließen, hat auch damit zu tun, ob überhaupt eine private Nutzung stattfindet. Wird das Fahrzeug ohnehin nur dienstlich gefahren, so erübrigt sich jedes Nachrechnen, da nicht von einem geldwerten Vorteil auszugehen ist. Anders formuliert, ist die Bereitstellung des Dienstwagens auch nicht Teil des Arbeitslohnes und kein so genannter Sachbezug. Für das Elterngeld ist ein solcher Dienstwagen während Elternzeit unerheblich, was auch dann gilt, wenn in Teilzeit gearbeitet wird. Wird Elterngeld Basis bezogen, so ist davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis ohnehin ruht und damit dürfte auch der Dienstwagen obsolet sein.
Zu guter Letzt sollte für den Firmenwagen Elternzeit Zusammenhang auch noch auf die Berechnung des Durchschnittseinkommens geschaut werden. Für die Höhe des Elterngeldes ist das Einkommen in den Lebensmonaten des Kindes und nicht den Kalendermonaten relevant, sodass eine Umrechnung auf Kalendermonate erforderlich ist. Wird in den ersten Lebensmonaten nicht gearbeitet aber ein Dienstwagen weiterhin privat genutzt, so wird dies voll einbezogen und führt zu einem höheren Ansatz beim durchschnittlichen Monatseinkommen und folglich weniger Elterngeld, da dieses ja die Differenz bzw. die Lohneinbußen ausgleichen soll. Grundsätzlich gilt stets, dass im konkreten Fall nachgerechnet werden sollte. Neben allen finanziellen Aspekten spielt natürlich auch eine Rolle, dass frisch gebackene Eltern einen fahrbaren Untersatz gut gebrauchen können und daher die private Nutzung von Firmenwagen in Elternzeit schlichtweg praktisch ist und die Lebensqualität erhöht.
„Ob beim Elterngeld Dienstwagen in die Berechnung einfließen, hat auch damit zu tun, ob überhaupt eine private Nutzung stattfindet. “
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