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Wenn ein Firmenwagen Elektro-Antrieb bietet, lassen sich einige Vorteile nutzen. Da ist zum Beispiel die private Nutzung eines elektrischen Firmenwagens, bei der nicht die 1-Prozent Regelung, sondern eine geringe Ansetzung zum Tragen kommt. Je nach Bruttolistenpreis schlagen 0,25 Prozent oder 0,5 Prozent zu Buche, womit die Steuerlast spürbar abgesenkt wird. Damit nicht genug, denn ein E Auto Firmenwagen ist auch von der Kfz-Steuer befreit und schützt zudem die Umwelt aufgrund des Fehlens lokaler Emissionen.
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Die Frage, ob und wann bei einem Firmenwagen Elektro oder Verbrenner lohnt, lässt sich naturgemäß nicht pauschal beantworten. Zu beachten sind schlichtweg zu viele Faktoren, denn neben dem verringerten geldwertem Vorteil und somit dem Preisargument schlagen natürlich auch die Ladeinfrastruktur, die Gründe für eine private Nutzung und das Vorhandensein einer Lademöglichkeit beim Arbeitgeber zu Buche. Hinsichtlich des praktischen Nutzens sollte darauf geachtet werden, dass ausreichend Ladestationen bereitstehen. Befinden sich diese als Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber ist das umso besser. Die Installation einer Ladesäule in den eigenen vier Wänden kann sich aber ebenso lohnen, denn hierfür fließen Fördergelder. Apropos Fördergelder: natürlich wird für einen E Auto Dienstwagen auch der Umweltbonus gezahlt, sowohl beim Leasing als auch bei einem Kauf. Der Anschaffungspreis bzw. die monatlichen Kosten für den Arbeitgeber gehen dadurch in den Keller, was sich allerdings nicht auf die private Nutzung und die hierfür geltenden Regelungen auswirkt. Steuerlich berücksichtigt wird der Fall, dass keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber vorhanden ist und das Laden in Eigenregie erfolgt. In diesem Fall sind monatlich 70 Euro für den Elektro Firmenwagen bzw. 35 Euro für Plug-In-Hybride im Rahmen einer monatlichen Pauschale durch den Arbeitgeber steuerfrei.
Hinsichtlich des praktischen Nutzens sollte darauf geachtet werden, dass ausreichend Ladestationen bereitstehen. Befinden sich diese als Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber ist das umso besser.
Spannend wird die Entscheidung für einen Elektro Firmenwagen im Hinblick auf die Versteuerung. Wer kein Fahrtenbuch führt, muss normalerweise für einen Dienstwagen monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil ansetzen. Die 1-Prozent Regelung reduziert sich allerdings bei einem E Auto Firmenwagen auf 0,25 Prozent, sofern der Listenpreis unterhalb von 60.000 Euro liegt. Wer sich ein größeres bzw. teureres Fahrzeug gönnt, ist aber immer noch mit nur 0,5 Prozent und somit der Hälfte dabei. Die Regelungen gelten noch bis mindestens Ende 2030 und könnten gut und gerne auch noch verlängert werden. Auch Plug In Hybride als Dienstwagen werden steuerlich besser gestellt, wenngleich dies nur im Rahmen von 0,5 Prozent anstelle der 1-Prozent Regel erfolgt. Voraussetzung ist allerdings eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometer oder der Nachweis, dass die CO2- Emissionen pro Kilometer bei höchstens 50 Gramm liegen. Die Vorteile eines rein elektrischen Firmenwagens überwiegen jedoch aufgrund der 0,25 Prozent Regelung. Wer sich die Mühe machen möchte, kann mit einem Fahrtenbuch erheblich Geld sparen. Abgerechnet wird in diesem Fall pro gefahrenen Kilometer, wobei eine Reihe an Bestimmungen – sowohl inhaltlicher als auch formeller Natur – einzuhalten sind. Ob und wann sich das lohnt, muss individuell entschieden werden.
„Die 1-Prozent Regelung reduziert sich allerdings bei einem E Auto Firmenwagen auf 0,25 Prozent, sofern der Listenpreis unterhalb von 60.000 Euro liegt.“
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Für den Arbeitgeber geht die Rechnung natürlich ebenfalls auf. Zu erwähnen ist zum einen der Umweltbonus, der den Kaufpreis mindert. Zum anderen existiert die Möglichkeit, Kosten für die Installation einer Wallbox bzw. einer Ladestation steuerlich geltend zu machen und hierfür Förderungen zu erhalten. Letztere sind allerdings vom Standort abhängig und werden mal aus Mitteln des Bundes, mal aus Ländermitteln oder seitens einzelner Kommunen gezahlt. Hinzu kommen oftmals auch die Kosten für den Strom, sofern keine anderslautende Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer getroffen wurde. In den meisten Fällen ist Usus, dass die Arbeitgeber die Spritkosten bzw. die Aufladung übernehmen. Dies kann durch eine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber erfolgen oder aber, indem die Quittungen der Arbeitnehmer ausgeglichen werden. Technisch existieren in Unternehmen auch die Möglichkeit, separate Zähler für jeden Elektro Firmenwagen zu installieren oder mit einem Zwischenzähler zu arbeiten. Einen Schritt weiter gehen RFID- Lösungen, bei denen der jeweilige Elektro Dienstwagen automatisch erkannt und einer Kostenstelle zugeordnet werden.
Zu erwähnen ist zum einen der Umweltbonus, der den Kaufpreis mindert. Zum anderen existiert die Möglichkeit, Kosten für die Installation einer Wallbox bzw. einer Ladestation steuerlich geltend zu machen und hierfür Förderungen zu erhalten.
Wenn die Entscheidung gefallen ist und ein Firmenwagen Elektro Antrieb unter der Haube tragen soll, geht es an die Frage, welches Modell sich besonders eignet. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist der Anschaffungspreis zu beachten. Bei mehr als 60.000 Euro Bruttolistenpreis kann ein geldwerter Vorteil nicht mehr mit 0,25 Prozent angesetzt werden, sondern beläuft sich stets auf 0,5 Prozent. Auf der anderen Seite ist ein größeres Auto in aller Regel komfortabler und bereitet mitunter auch mehr Fahrspaß. Im Bereich der Elektro Dienstwagen existieren längst einige Klassiker, die sich in den letzten Jahren bewährt haben. Vor allem Modelle aus der Mittelklasse stehen im Fokus, was auch schon bei den Verbrennern der Fall war. Wie wäre es beispielsweise mit einem VW ID.4, der als Crossover-SUV auch ein üppiges Platzangebot mit sich bringt und zudem dynamisch und formschön unterwegs ist? Ein enger Verwandter ist der Skoda Enyaq iV, der als einer der beliebtesten E Auto Dienstwagen Deutschlands gilt. Wer Downsizing betreiben möchte, ist auch mit einem Fiat 500 E oder den elektrischen Varianten von Renault Twingo bzw. Opel Corsa gut beraten und selbstverständlich eignen sich immer auch die Fahrzeuge des US-Branchenprimus Tesla.
Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist der Anschaffungspreis zu beachten. Bei mehr als 60.000 Euro Bruttolistenpreis kann ein geldwerter Vorteil nicht mehr mit 0,25 Prozent angesetzt werden, sondern beläuft sich stets auf 0,5 Prozent.
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