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Wie auch in vielen weiteren Städten des Rhein-Main-Gebiets, gilt seit einiger Zeit ein Dieselfahrverbot in Darmstadt. Die Stadt im Süden des Bundeslandes Hessen wurde bereits 2015 zu einer Umweltzone erklärt und bewegt sich damit im Gleichschritt mit Mainz, Frankfurt am Main und Offenbach sowie der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. 2019 wurde die Regelung noch einmal verschärft bzw. erweitert.
Beschlossen wurde das Dieselfahrverbot für Darmstadt aufgrund der hohen Belastungen mit Stickstoffdioxid. Diese lag mitunter oberhalb der Grenzwerte, weshalb der Einfahrt älterer Dieselmodelle in die Innenstadt ein Riegel vorgeschoben wurde. Ausgangspunkt für die Maßnahmen ist der Luftreinhalteplan, der 2019 zum dritten Mal fortgeschrieben wurde. Zudem existiert der „Green City Plan“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt und sieht außer dem Dieselfahrverbot auch noch weitere Maßnahmen für bessere Luft vor. Die Besonderheit in Darmstadt ist die enge Verflechtung mit einem Ausbau der elektrischen Mobilität sowie einer Stärkung des Radwegenetzes aber auch einem Plus an Kontrollen.
Die Verkehrsbeschränkungen in Darmstadt und das damit einhergehende Dieselfahrverbot sind streckenbezogen und gelten nicht in der gesamten Stadt. Betroffen sind der östliche Bereich der Hügelstraße sowie die Heinrichstraße zwischen der Heidelberger Straße und der Wilhelminenstraße und somit die unmittelbare Innenstadt rund um Wilhelminenplatz und die Kirche St. Ludwig alias „Kääsglock“. Vereinbart wurden die Regelungen vom Land Hessen, das zu diesem Zweck eng mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. und dem Verkehrsclub Deutschland e.V. zusammenwirkt.
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Vom Fahrverbot in den besagten Zonen sind unter anderem Benziner der Schadstoffklassen 0 bis 2 betroffen, bei denen es sich in aller Regel um Oldtimer handelt. Dieselfahrverbot Darmstadt gilt hingegen bis einschließlich der Norm 5/V, was auch Busse und LKW einschließt. Anders formuliert, muss ein Dieselmodell mindestens der Euronorm 6/VI entsprechen, um eine Erlaubnis für die Einfahrt zu erhalten.
Zudem existieren eine Reihe von Ausnahmen, die unter anderem ein Baujahr vor 2019 und die Unmöglichkeit der Nachrüstung voraussetzen. Ebenfalls muss belegt werden, das kein vergleichbares Fahrzeug beschafft werden kann. Situationen, in denen die Ausnahmen gelten sind das Fahren zu Reparatureinsätzen, Pflegedienste oder soziale Anlässe und Arztbesuche. Des Weiteren ist auch die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern wie Medikamenten oder Lebensmitteln vom Dieselfahrverbot ausgenommen. Selbiges gilt auch für Baustellenfahrzeuge und den Lieferverkehr, wobei auch hier Alternativen geprüft werden müssen. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung, die bei der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt wird.
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Wenn das eigene Fahrzeugen nicht den Vorgaben für eine Ausnahme vom Dieselfahrverbot in Darmstadt genügt, besteht die Möglichkeit einer Nachrüstung. Technisch darstellbar ist dies vor allem bei einer Einordnung in die Euronorm 5/V, da hier die Werte bis zu Euro 6/VI leichter erreicht werden. Die Kosten für die Nachrüstung werden von Experten zwischen 1.500 und 3.000 Euro eingeschätzt, wobei bis dato nur einige wenige so genannter Nachrüstsätze die entsprechenden Zertifizierungen erhalten haben.
Von einem Ignorieren der Vorschriften ist jedoch in jedem Fall abzuraten, denn es finden regelmäßig gründliche Kontrollen statt. LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als dreieinhalb Tonnen werden automatisch erfasst, sobald eine entsprechende Säule in der Heinrichstraße passiert wird. Zudem finden an zwei Tagen im Monat zusätzliche Kontrollen statt und auch die Landespolizei winkt Fahrzeuge heraus und wirft einen Blick auf die Emissionsschlüssel in den Zulassungspapieren. Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug in die Umweltzonen in Darmstadt fährt, muss mit 80 Euro Bußgeld bzw. 108,50 Euro Gesamtkosten rechnen, was nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz voll und ganz rechtens ist. Punkte in Flensburg sind allerdings nicht vorgesehen.
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Das Dieselfahrverbot in Darmstadt ist seit 2019 in der heutigen Form in Kraft, betrifft allerdings nur einen eng begrenzten Bereich. Wenn man so will handelt es sich dabei um die beiden parallelen Hauptachsen der Innenstadt, namentlich die Hügelstraße und die Heinrichstraße, die rund um die Kirche St- Ludwig für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt sind. Gültigkeit besitzt das Dieselfahrverbot jedoch nur für Modelle mit Euronorm 1 bis 5, d.h. neuer Fahrzeuge mit Euro 6/VI sind zugelassen. Des Weiteren ist auch eine Nachrüstung ausdrücklich vorgesehen und schlägt laut Experten mit Kosten zwischen 1.500 und 3.000 Euro zu Buche. Wer trotzdem eine Ausnahmegenehmigung erhalten möchte, bekommt diese beispielsweise als Handwerker, im Lieferverkehr sowie bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern. Ebenfalls möglich sind Ausnahmen für den sozialen Bereich und pflegerische Tätigkeiten.
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