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Das sollten Sie über den Fahrzeugbrief wissen

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Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein gehören zu den unverzichtbaren Dokumenten und dürfen bei keinem Fahrzeug fehlen. Nach EU-Recht müsste seit 2005 richtigerweise von der Zulassungsbescheinigung Teil I und II die Rede sein. Hat sich diese Bezeichnung in der Umgangssprache bislang jedoch nicht durchgesetzt. Doch wie sieht ein Fahrzeugbrief aus? Welche Daten enthält er? Und warum ist das Dokument so wichtig? Wir haben Ihnen alle wichtigen Infos dazu im Artikel zusammengestellt.

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Was ist der Fahrzeugbrief?

Wenn man so will, ist der Fahrzeugbrief Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, während der Fahrzeugschein Teil 1 darstellt. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss beide Dokumente besitzen, wobei der Fahrzeugbrief nicht immer mitgeführt wird, sondern hier der weniger umfangreiche Fahrzeugschein ausreicht. Im Fahrzeugbrief ist vor allem die Fahrgestellnummer bzw. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) wichtig. Die FIN wird vom Hersteller vergeben und enthält 17 Stellen. Möglich ist anhand dieser Nummer, deren Aufbau international stets gleich ist, eine eindeutige Identifizierung eines Fahrzeugs inklusive Hersteller, Baureihe, Modelljahrescode, Herstellerwerk und einer fortlaufenden Nummer.

Im Fahrzeugbrief steht bereits deutlich, dass dieser nicht im Fahrzeug aufzubewahren ist. Warum das so ist? Ganz einfach, weil es sich hier um ein amtliches Dokument handelt, dass den Halter bzw. die Halterin des Fahrzeugs angibt. Ebenfalls wird die Zahl der vorherigen Halter angegeben und natürlich die technischen Daten des Fahrzeugs.

Warum ist der Fahrzeugbrief so wichtig?

Wichtig ist der Fahrzeugbrief vor allem aufgrund der Sicherheit, die das Dokument bietet. Wird ein Fahrzeug beispielsweise finanziert, so bleibt dieser Teil der Zulassungsbescheinigung beim Kreditinstitut und es wird lediglich der Fahrzeugschein ausgehändigt. Verkauft werden kann ein Auto nur dann, wenn auch der Fahrzeugbrief vorliegt, weshalb auch im Leasing ein Einbehalt durch die Leasinggesellschaft stattfindet.

Aufgrund der Wichtigkeit drängt sich natürlich auch die Frage „Was passiert beim Verlust des Fahrzeugbriefs?“ auf. In der Tat sollte das nicht passieren und ist mit Kosten verbunden. Im ersten Schritt erfolgt eine Meldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde, die die Daten vorhält und an das Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg meldet. Dort wird der Vorgang über 14 Tage im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht und somit die Möglichkeit zur Rückgabe gegeben. Wenn diese nicht erfolgt, ist ein neuer Fahrzeugbrief fällig, was rund 70 Euro kostet und sechs Wochen dauert.

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Zum Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

Eine ausführliche Fahrzeugbrief Erklärung bezieht immer auch den Fahrzeugschein mit ein. In beiden Dokumenten befinden sich Angaben zum Fahrzeug und zu dessen Betriebserlaubnis. Externe Bauteile müssen ebenfalls eingetragen werden, während für die Hauptuntersuchung (HU) lediglich der Fahrzeugschein ausreicht und der Fahrzeugbrief nicht mitgeführt werden muss.

Wer für die Schlüsselnummer Fahrzeugbrief oder andere Dokumente durchsucht, sollte eher in den Fahrzeugschein blicken. Diese wichtige Information, die auch HSN, TSN und zum Teil ESN enthält, hilft sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Versicherung und beim Bestellen von Ersatzteilen. Die Abkürzungen stehen für die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN).

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass einzig und allein der erste Teil der Zulassungsbescheinigung und damit der deutlich kleinere Fahrzeugschein mitgeführt werden sollte. Die hier enthaltenen Informationen geben Aufschluss über das Nummernschild und den Halter des Fahrzeugs und enthalten natürlich auch dessen technische Eckdaten. Auch eingetragen wird die Anschrift der Person, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist und ein Vermerk über die Hauptuntersuchung bzw. den TÜV. Die Polizei darf die Zulassungsbescheinigung Teil I kontrollieren und wer diese während der Fahrt nicht mitführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ein „Funfact“ rund um Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein besteht darin, dass bereits seit 1934 entsprechendes Schriftwerk in Deutschland verwendet wird. In der ersten Ausführung fanden sich auch noch Angaben zu eventuell vorhandenen Seilwinden, zum Listenpreis sowie der Bodenfreiheit – was mittlerweile nicht mehr der Fall ist.

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Fazit

Der Fahrzeugbrief ist notwendig, um ein Fahrzeug klar zu identifizieren und die Halterschaft nachzuweisen. Aus diesem Grund sollte dieses Dokument nicht verloren gehen und muss anderenfalls kostenpflichtig ersetzt werden. Offiziell ist von der Zulassungsbescheinigung Teil II die Rede, während der vormalige Fahrzeugschein den ersten Teil darstellt.

Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, führt den Fahrzeugschein stets mit sich und lässt diesen auch nicht im Auto zurück. Enthalten ist sowohl eine Angabe zur aktuellen Hauptuntersuchung (HU) als auch zu den technischen Daten, dem Nummernschild sowie die Adresse von Halterin bzw. Halter. Wichtig ist hier auch die Schlüsselnummer, die Angaben gegenüber der Auto-Versicherung oder auch die Suche nach Ersatzteilen spürbar erleichtert.

Der Fahrzeugbrief wiederum, gehört an einem sicheren Ort in den eigenen vier Wänden aufbewahrt und kommt erst dann zum Tragen, wenn ein Verkauf des Autos ansteht.

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