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Autounfall – was ist zu tun?

Was sind die ersten Schritte? Was muss ich dokumentieren? Wen muss ich informieren?

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Erste Schritte nach dem Autounfall

Das erste, was nach einem Autounfall zu tun ist, ist die Absicherung der Unfallstelle. Dieser Punkt ist deshalb so wichtig, weil sonst weitere Kollisionen erfolgen können. Hierfür ist zunächst die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeugs einzuschalten. Im nächsten Schritt zieht man die Warnweste an, um für den fließenden Verkehr stets gut sichtbar zu sein. Beide Schritte sind unerlässlich und können Leben retten. Sobald die ersten Maßnahmen unternommen wurde, sollte in rund 100 Metern Entfernung ein Warndreieck aufgestellt werden. Erst, wenn dies geschehen ist, kann eine kurze Einschätzung des entstandenen Schadens erfolgen.

Handelt es sich nur um eine Bagatelle und ist das eigene Fahrzeug noch manövrierfähig, so sollte es aus der Gefahrenzone gebracht werden. Das Eintreffen von Polizei und/oder Pannennotdienst kann problemlos auch vom Straßenrand abgewartet werden – vor allem, wenn der Unfallhergang und die Schuldfrage einwandfrei zu klären sind. Anders sieht es dann aus, wenn der Autounfall gravierendere Ausmaße angenommen hat. In diesem Fall sollten auf keinen Fall Spuren beseitigt werden, sondern erst das Eintreffen der Polizei und eine genaue Unfallaufnahme abgewartet werden. Das ist auch unter dem Hinblick einer Meldung an die KFZ-Versicherung unumgänglich.

 

Informieren und Dokumentieren

Die Unfallstelle ist nun gesichert und es stellt sich die Frage, ob es Verletzte gibt. Wenn ja, dann haben diese nun Vorrang und sollten mit Maßnahmen der Ersten Hilfe versorgt werden. Auch, wenn der Erste-Hilfe-Kurs bereits Jahrzehnte zurückliegt, sollte – sofern möglich – stabile Seitenlage hergestellt werden. Wenn einer der Unfallbeteiligten nicht mehr atmet und auch kein Herzschlag zu hören ist, muss sofort die Wiederbelebung gestartet werden. Es empfiehlt sich für diesen Fall regelmäßig das eigene Wissen aufzufrischen und zudem ggf. ein entsprechendes Merkblatt griffbereit zu halten. Dass im Zuge der Versorgung von Verletzten zunächst die Notrufnummer 110 oder 112 gewählt werden muss, versteht sich vermutlich von selbst. Hierfür eignet sich am Besten das Handy, ansonsten sollte man so schnell es geht zu einer Notrufsäule laufen.

Aufnahme des Unfalls

Wenn die Verletzten versorgt und die Unfallstelle gesichert sind, kann die Dokumentation des Autounfalls beginnen. In manchen Fällen wird dies durch die Polizei übernommen, doch macht es in jedem Fall Sinn, die Ausweispapiere aller Beteiligten einzusehen. Ebenfalls wichtig ist die Aufnahme des Fahrzeugkennzeichens, des Fahrzeughalters und des Versicherers nebst Vertragsnummer. Um spätere Unklarheiten auszuschließen, sollten auch Fotos von der Unfallstelle angefertigt werden. Diese erweisen sich vor allem in der Schadensabwicklung mit einer Versicherung als ungemein hilfreich und dienen zudem auch vor Gericht als Beweismittel. In diesem Kontext sind natürlich auch die genaue Uhrzeit und der exakte Ort des Unfalls zu erfassen, was jedoch dank GPS und Datum und Uhrzeit am Mobiltelefon fast von selbst geschieht.

Sollten sich Zeugen finden, so ist im letzten Schritt auch deren Name und Anschrift zu notieren, bevor es ans Aufsetzen eines ersten Unfallberichts geht. Im Idealfall wird dieser direkt vor Ort unterschrieben und man kann die restliche Abwicklung seiner Versicherung überlassen. Zuguterletzt sollte eine möglichst genaue Skizze der Unfallstelle angefertigt werden.

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Informieren der Versicherung

Bei jedem Autounfall gilt eine Informationspflicht gegenüber der Versicherung. Hierfür wurde eine deutschlandweit einheitliche Rufnummer unter der 0800 250 26 00 eingerichtet, die immer dann zu wählen ist, wenn die genaue Versicherung des Unfallgegners unbekannt ist. Wann die Informationspflicht gilt, lässt sich aus den Vertragsbedingungen entnehmen, doch sollte man besser einmal zu viel als einmal zu wenig mit seinem Versicherer Kontakt aufnehmen.

Wenn Eigenverschulden vorliegt oder zumindest möglich ist, muss die Versicherung in jedem Fall sofort informiert werden. Direkt am Unfallort sollte man sich nicht zum Geschehen äußern und auch keine Schuldeingeständnisse unterschreiben. Hierzu ist zu einem späteren Zeitpunkt immer noch ausreichend Gelegenheit. Für „Unfallopfer“ gilt, dass sowohl die eigenen Versicherung als auch die des Unfallgegners (in dieser Reihenfolge) in Kenntnis gesetzt werden müssen. Auch hier liegt die Regulierung in den Händen der Versicherer.

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Autounfall – was ist sonst zu beachten

Im Grunde genommen ist der Ablauf nach einem Autounfall vorgegeben. Die Polizei ist nicht immer erforderlich, muss jedoch sowohl bei Personenschäden als auch bei größeren Blechschäden herbeigeholt werden. Ebenfalls sinnvoll ist der Anruf bei den Ordnungshüter, wenn die Schuld nicht eindeutig geklärt ist oder wenn einer der Unfallbeteiligten im Ausland lebt. Praktisch ist dabei, wenn sowohl die Namen als auch die Dienststellen der Beamten notiert werden, um später Rücksprache halten zu können.

Bei einem Autounfall im Ausland gelten dieselben Regeln. Man sollte hier jedoch stets die Grüne Versicherungskarte mit sich führen, um Schäden direkt erfassen zu können. Auch ein Europäischer Unfallbericht ist an Ort und Stelle sehr hilfreich und vermeidet Missverständnisse.

Im Nachgang eines Autounfalls kann es manchmal vorkommen, dass der Halter nicht ermittelt werden kann oder dieser nicht versichert ist. In diesem Fall sorgt die Verkehrsopferhilfe e.V. für eine Regulierung. Der Verein wurde von den deutschen Versicherern als Entschädigungsfonds ins Leben gerufen und haftet sowohl für Personen- als auch für Sachschäden.

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