Neuwagen
konfigurieren
Vorproduzierte
Fahrzeuge entdecken
Die elektronische Abregelung geht auf eine Selbstverpflichtung nahezu aller deutschen Automobilhersteller aus dem Jahre 1987 zurück. Die Motorleistung hatte bei Serienfahrzeugen einen Punkt erreicht, der Ottonormal-Fahrer in gefährliches Schlingern bringen konnte. Um das Unfallrisiko nicht weiter zu steigern – und wohl auch dem schwebenden Damoklesschwert eines flächendeckenden Tempolimits zu entgehen – schlossen sich VW, Audi, BMW, Opel und Mercedes zusammen, um die Vmax-Spirale zu stoppen: Mit einer Chip-seitigen Begrenzung auf 250 km/h. Lediglich Porsche ging von Anfang an nicht auf das Gentleman’s Agreement ein. Aus Sicht des Autobauers verständlich, für Kritiker verwerflich – letztendlich aber wohl einfach nur ehrlich. Das erste elektronisch abgeregelte Fahrzeug war übrigens 1987 der BMW 750i. Aber zum Glück lösten Derrick und Harry ihre Fälle ohnehin mit dem Köpfchen und nicht mit dem Gaspedal.
Die elektronische Abregelung geht auf eine Selbstverpflichtung nahezu aller deutschen Automobilhersteller aus dem Jahre 1987 zurück. Die Motorleistung hatte bei Serienfahrzeugen einen Punkt erreicht, der Ottonormal-Fahrer in gefährliches Schlingern bringen konnte. Um das Unfallrisiko nicht weiter zu steigern – und wohl auch dem schwebenden Damoklesschwert eines flächendeckenden Tempolimits zu entgehen – schlossen sich VW, Audi, BMW, Opel und Mercedes zusammen, um die Vmax-Spirale zu stoppen: Mit einer Chip-seitigen Begrenzung auf 250 km/h. Lediglich Porsche ging von Anfang an nicht auf das Gentleman’s Agreement ein. Aus Sicht des Autobauers verständlich, für Kritiker verwerflich – letztendlich aber wohl einfach nur ehrlich. Das erste elektronisch abgeregelte Fahrzeug war übrigens 1987 der BMW 750i. Aber zum Glück lösten Derrick und Harry ihre Fälle ohnehin mit dem Köpfchen und nicht mit dem Gaspedal.
Die Einführung der elektronischen Abregelung trieb fast folgerichtig eine besondere Spezies zur Blüte: Die Chip-Tuner. Die Vmax-Sperre selbst manipulieren kann der Fahrer nicht, denn sie erfordert eine nicht frei erhältliche Computersoftware und Spezialwissen. Für einen erfahrenen Tuner ist es jedoch – abhängig vom Hersteller und Modell - ein Kinderspiel. Das Entsperren ist legal, denn es besteht eben kein gesetzliches Verbot, 250 km/h zu überschreiten. Ansonsten wären die Porsches, Lamborghinis und Ferraris ebenfalls illegal auf unseren Straßen unterwegs. Man sollte jedoch im Hinterkopf behalten, dass die Richtgeschwindigkeit auf unseren Autobahnen 130 km/h beträgt. Wer schneller brettert, trägt bei einem Unfallgeschehen eine Teilschuld – selbst wenn er nicht der Verursacher ist. Aus Faustregel gilt: Je höher die Geschwindigkeit, desto größer die Mitschuld.
Solange die neue Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein eingetragen ist, können einem weder der TÜV noch die Polizei etwas anhaben. Ebenfalls muss man den Versicherer informieren, um den Schutz nicht zu verlieren. Gegebenenfalls ist eine Beitragsanpassung fällig. Höchste Vorsicht ist jedoch an anderer Stelle geboten. Ähnlich wie beim frisierten Mofa aus Teenagertagen sind nicht alle ursprünglichen Fahrzeugteile der größeren Belastung gewachsen. Ein Fahrzeug ab Werk gleicht einen perfekt abgestimmten Organismus. In jedem Fall benötigt man Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex, wahrscheinlich auch eine bessere Bremsanlage, gegebenenfalls stärkeres Kühl- und Ölsystem, einen erweiterten Tachometer, vielleicht sogar ein angepasstes Fahrwerk. Nimmt der Motor Schaden, sollte man bei Fremdeingriffen nicht automatisch mit einer Gewährleistung oder Kulanz seitens des Herstellers rechnen.
Flexible Konditionen
Volle Herstellergarantie
Lieferung bis vor die Haustür
Die Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht
Besuchen Sie uns auf allane.de und entdecken Sie die vielen Vorteile:
Bei Fragen zum neuen Markenauftritt erreichen Sie uns unter:
+ 49 89 3070 07 00
[email protected]
Wer über die 250 km/h hinaus will, sollte zunächst nach den markeneigenen Sondermodellen Ausschau halten. Sie sind ab Werk für die höheren Geschwindigkeiten ausgelegt und werden in herstellereigenen Tuningwerkstätten wie beispielsweise Alpina (BMW), AMG (Mercedes) oder der Audi-Innovationsschmiede in Neckarsulm (S/RS, quattro) gefertigt. Wer einem Neuwagen mit bestehender Abgregelung zusätzlichen Schub verleihen möchte, kann vor der Bestellung beim Händler anfragen, ob er mit einer Vmax-Erhöhung erhältlich ist. Ein generelle Aussage zum Ja oder Nein lässt sich nicht treffen, da es Hersteller- und Modell-abhängig gehandhabt wird. In aller Regel fordert der Hersteller eine schriftliche Einverständniserklärung und die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
Kommt vom Hersteller beziehungsweise Händler ein „Nein!“, oder möchte man einen bereits gekauften Wagen entsperren, bleibt nur der Gang zu einem freien Tuner. Den Hinterhof-Frickler lässt man besser außen vor und wählt einen Veredler mit Sachverstand und Erfahrung. Neben der professionellen Verschiebung oder Aufhebung der Begrenzung weiß er zudem, welche zusätzlichen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen. Etabliert haben sich beispielsweise Brabus (Mercedes), Hartge (BMW) oder MTM und ABT (VW, Audi). Weitere Qualitäts-Tuner sind im Verband der Automobil-Tuner (VDAT) organisiert und auf der Homepage gelistet: https://www.vdat.de/de/
Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Begrenzer-Manipulationen an beispielsweise über Sixt Neuwagen geleasten oder Vario-finanzierten Fahrzeugen nicht zulässig sind!
Bildquellen: © Rawf8 / Fotolia, BMW / KahlOrr
„Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass Begrenzer-Manipulationen an beispielsweise über Sixt Neuwagen geleasten oder Vario-finanzierten Fahrzeugen nicht zulässig sind!“
Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern persönlich.