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Ein Dieselfahrverbot in Stuttgart existiert bereits seit 2019, womit die schwäbische Metropole zu den Vorreitern in diesem Bereich gehörte. Ausschlaggebend war eine Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, die eins zu eins umgesetzt wurde. Interessant ist dabei, dass seit 2023 einzelne Umweltzonen im „Ländle“ wieder aufgehoben werden, darunter in Heidelberg oder in Karlsruhe. Die Landeshauptstadt Stuttgart bleibt aufgrund der hohen Schadstoffwerte allerdings weiterhin vom Dieselfahrverbot betroffen.
Das Stuttgart Dieselfahrverbot trat am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für das gesamte Stadtgebiet. Anders, als beispielsweise in München, wird nicht nur die Innenstadt in den Fokus genommen, sondern der komplette Stuttgarter „Kessel“. Grenzwerte für Feinstaub wurden in Stuttgart im Jahr 2018 nach langer Zeit erstmals eingehalten, was auf verschiedene Maßnahmen in der Stadt zurückzuführen ist. Da jedoch die Stickstoffdioxid-Werte noch keine so erfreuliche Entwicklung zeigten, greift der so genannte Luftreinhalteplan. Ziel ist das Unterschreiten einer Stickstoffkonzentrationin Höhe von 40 μg/m³ im Jahresmittel. Konkret besagt der Luftreinhalteplan, dass das Dieselfahrverbot in Stuttgart für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter gilt. 2020 ging man in Schwaben noch einen Schritt weiter und nahm auch die Fahrzeuge mit Euro 5/V hinzu. Zu unterscheiden ist somit zwischen einer Umweltzone und der kleinen Umweltzone.
Die kleine Umweltzone wurde im Rahmen der fünften Fortschreibung des Luftreinhalteplans ins Leben gerufen und gilt seit dem 1. Juli 2020. Die zugrundeliegenden Pläne lassen sich auf der Webseite des Regierungspräsidiums Stuttgart einsehen und werden kontinuierlich aktualisiert. Interessant ist zudem, dass die Umweltzone Stuttgart direkt an die Umweltzonen in Leonberg/ Hemmingen und Umgebung sowie die in Ludwigsburg und Umgebung angrenzt und somit ein einheitlicher Raum geschaffen wurde. Im Wortlaut heißt es hier:
"Die Maßnahme beinhaltet ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor unterhalb der Euronorm 6/VI ab 01.07.2020 in der verkleinerten Umweltzone des Stuttgarter Talkessels und der Stadtgebiete Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt."
Ob ein Fahrzeug für die Fahrt auf dem Stuttgarter Stadtgebiet geeignet ist und den geltenden Normen entspricht, geht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I hervor. Hier findet sich ein entsprechender Hinweis in Feld 14.1 oder 14.
Wird gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart verstoßen, so kann dies zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro entsprechend des Bundesimmissionsschutzgesetzes führen. Werden noch Gebühren und Auslagen hinzu addiert, so schlagen 128,50 Euro zu Buche. Einen Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg gibt es jedoch nicht.
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Auch in Stuttgart ist Dieselfahrverbot mit Ausnahmen versehen. Der Lieferverkehr ist natürlich komplett ausgenommen, sofern er geschäftsmäßig und nicht allein im privaten Bereich erfolgt. Selbiges gilt auch für Handwerksbetriebe und Baufahrzeuge sowie Werkstattwagen und geht auch aus der entsprechenden Beschilderung vor Ort hervor. Fahrzeuge für den Bereich Land- und Forstwirtschaft sind ebenso ausgenommen und auch Zwei- und Dreiräder fallen nicht unter das Dieselfahrverbot. Dass in Stuttgart Krankenwagen, Arztfahrzeuge oder auch Fahrzeuge, die von Menschen mit Behinderung gesteuert werden, freie Fahrt haben, versteht sich ohnehin von selbst und auch bei Oldtimern wird ein Auge zugedrückt.
Darüber hinaus sind auch einige Strecken ausgenommen und tragen Schilder mit der Aufschrift „Zufahrt zu….“. Es sind die Hafenbahnstraße zwischen B10 und Obertürkheimer Straße, die Heerstraße, Mittlere Filderstraße sowie Neuhauser Straße entlang der A8 und zuletzt auch die B10 und B27a zwischen Korntal‐Münchingen und Kornwestheim und alle Fahrten von und zu P+R Parkplätzen.
Grundsätzlich gilt, dass die Dieselfahrverbote eng an die Grenzwerte für Stickstoffdioxid gekoppelt sind. Fruchten die Maßnahmen, so können diese auch entsprechend der genannten anderen Städte der Region wieder abgemildert werden.
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Ein Dieselfahrverbot in Stuttgart ist nicht zuletzt aufgrund der besonderen geografischen Lage der Stadt erforderlich. Das Ballungsgebiet der baden-württembergischen Landeshauptstadt liegt zum großen Teil in einem Talkessel und ist daher in besonderem Maße von Luftverschmutzung betroffen. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit die Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwerte übertroffen, was zu einem Fahrverbot geführt hat.
Konkret betrifft dieses Fahrzeuge entsprechend der Euronorm 5/V sowie 4/IV und darunter und ist sowohl auf dem gesamten Stadtgebiet als auch in einer genau umrissenen kleinen Umweltzone gültig. Natürlich existieren eine Reihe von Ausnahmen und doch zeigen die Erfahrungen der Jahre seit Einführung, dass sich die Luftqualität verbessert hat und die ergriffenen Maßnahmen offenbar fruchten.