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Alle Jahre wieder – und natürlich auch 2023 – ändern sich eine Reihe gesetzlicher Regeln für das Auto und den Straßenverkehr. Spannend ist dabei vor allem die Frage nach der Förderung von E-Autos und Hybridfahrzeugen sowie dem Führerscheinumtausch. Dies sind allerdings nur einige der zahlreichen Themen, die 2023 relevant werden.
Die vermeintlich einfachste Regelung im Straßenverkehrsbereich bezieht sich auf die Führerscheine. Hier wird das bereits begonnene Umtauschen der alten „Lappen“ in fälschungssichere Führerscheine im Scheckkartenformat schlichtweg fortgesetzt. An die Reihe kommen Diejenigen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und bislang mit einem grauen oder rosafarbenen Papierführerschein unterwegs waren. Wer den alten Führerschein weiternutzt, muss mit einer Verwarnung rechnen und zahlt zehn Euro. Darüber hinaus ergeht die Auflage, den neuen Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist bei der Polizei vorzuzeigen – ansonsten drohen weiterer Bußgelder. Beantragt wird der neue Führerschein beim zuständigen Einwohnermeldeamt, Kostenpunkt: 25 Euro. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Gültigkeit nunmehr auf 15 Jahre befristet ist.
Gravierend sind die gesetzlichen Veränderungen vor allem im Hinblick auf mögliche Förderungen für Elektroautos und Hybridfahrzeuge. Letztere werden am dem 1. Januar 2023 nicht mehr bezuschusst – auch nicht als Plug-In-Hybride. Bis dato hatte noch die rein elektrische Reichweite der Fahrzeuge eine Rolle gespielt, was fortan wegfällt. Somit existiert keine Sonderstellung mehr gegenüber einem klassischen Verbrenner – zumindest in puncto Förderung.
Reine Elektroautos erhalten ab dem 1. September 2023 nur noch dann Förderung, wenn sie auf Privatpersonen zugelassen und somit privat genutzt werden. Die E-Auto-Förderung für Unternehmen fällt somit weg und zudem werden die Fördermittel deutlich reduziert. Fahrzeuge mit Gesamtpreis in Höhe von maximal 40.000 Euro werden staatlicherseits mit maximal 4.500 Euro bezuschusst und erhalten noch 2.250 Euro vom Hersteller, bis zu einem Gesamtpreis in Höhe von 65.000 Euro liegt die Summe bei 3.000 Euro bzw. 1.500 Euro.
Der Begriff „Gesamtpreis“ bzw. „Gesamtfahrzeugpreis“ ist in diesem Zusammenhang durchaus relevant. Bis dato wurde der Netto-Listenpreis ohne Sonderausstattung herangezogen, was auch Luxusautos in den Genuss der Fördergelder hat kommen lassen. Dies ist nun passé und die Höchstgrenze von 65.000 Euro gilt exakt für den Preis, der tatsächlich zu Buche schlägt.
Eine weitere Neuerung bezieht sich auf die Mindesthaltedauer für ein Elektroauto. Zuvor hatte ein halbes Jahr genügt, fortan sind es mindestens zwölf Monate. Wer vorher verkauft, muss die Fördergelder erstatten. Die Förderrichtlinie ist bis Ende 2024 gültig, wobei einmal ausgeschöpfte Mittel nicht wieder aufgestockt werden. Mit anderen Worten gibt es keine Garantie für den Erhalt der Mittel, sondern diese müssen auch noch in ausreichendem Maße vorhanden sein.
Apropos Elektroauto: das Zahlen an Ladesäulen, die ab 1. Juli 2023 aufgestellt werden, muss auf jeden Fall auch kontaktlos ermöglicht werden und somit mit den gängigen Debit- oder Kreditkarten funktionieren. Dies gilt jedoch nicht für bestehende Ladesäulen, weshalb auch keine Nachrüstung erfolgen dürfte.
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Neben den gravierenden Änderungen sind auch eine Reihe vermeintlicher „Kleinigkeiten“ zu beachten. Die CO2-Bepreisung für weniger Emissionen beim Kraftstoff wird erst einmal pausieren und somit frühestens 2024 auf 35 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Ziel des Aussetzen ist natürlich die Stabilisierung der Spritpreise. Durch die Verschiebung werden 1,6 Cent pro Liter Benzin oder Diesel gespart, die ansonsten aufgeschlagen worden wären.
Eine Änderung aus dem Jahr 2022 wird bis zum 31. Januar 2023 verpflichtend – und zwar die Verpflichtung zur Integration von mindestens zwei Mund-Nasen-Bedeckungen in den Verbandskasten. Wer sich nicht hieran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen. Es ist allerdings nicht nötig, direkt einen neuen Verbandskasten zu kaufen, sondern es reicht, zwei FFP2- oder auch einfache Schutzmasken hineinzulegen. Ab dem 31. Januar 2023 nur noch die neue Norm 13164:2022 zum Verkauf angeboten werden, eine Austauschpflicht besteht jedoch nicht.
Spannend sind die Änderungen im Bereich des autonomen Fahrens. Automated Valet Parking (AVP) wird seit Oktober 2022 in Einzelgenehmigungen ermöglicht und autonomes Fahren auf Level 3 darf unter Umständen bis zu einem Tempo von 130 km/h praktiziert werden, sofern eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde.
Kommendes Jahr steigen zusätzlich die österreichischen Mautgebühren stärker als sonst: die Jahresvignette wird bei 96,40 € für PKWs sowie bei 38,20 € für Motorradfahrer liegen. Beim 10-Tages-Pass wird für PKW-Fahrer 9,90 € bzw. 5,80 € für Motorradfahrer fällig.
Und für alle Fahrzeuge mit rosa TÜV-Plakette gilt: ab zur Hauptuntersuchung und orangene Plakette abholen. Diese gilt sodann bis 2025. Alle neu zugelassenen PKWs erhalten für 2023 eine blaue Plakette und müssen erst 2026 wieder zur Hauptuntersuchung des TÜVs.
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Der Vollständigkeit halber seien auch die zahlreichen Änderungen in den Typklassen der Kfz-Versicherungen zu erwähnen. Allein von der Einstufung in neue Regionalklassen sind 168 Bezirke und damit fast 16 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer betroffen, bei Kasko-Versicherungen sind es rund zehn Millionen Personen. Ebenso von Bedeutung sind die neuen Einstufungen bei den Typklasse, die auf die Versicherungprämien von 13 Millionen Menschen eine Auswirkung haben.
Die Versicherungsprämien sind jedoch Jahr für Jahr in Bewegung, weshalb es sich nicht speziell um eine Neuerung für 2023 handelt. Es lohnt sich allerdings vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs diesen Aspekt zu beachten, um eventuell Geld zu sparen. Selbiges gilt natürlich auch für die vielen Tipps hinsichtlich der Anmeldung oder dem Setzen auf Telematik und damit dem Aufzeichnen des Fahrverhaltens.
2023 bringt eine ganze Reihe von Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer. Besonders relevant ist der Wegfall staatlicher Fördergelder für Plug-In-Hybride und das reine Fokussieren auf Elektroautos. Diese müssen allerdings auch mit einem reduzierten Betrag vorlieb nehmen.
An der Tanksäule wird es erst einmal nicht teurer, denn die CO2-Bepreisung für 2023 wurde um ein Jahr verschoben. Einsparung: 1,6 Cent pro Liter Diesel oder Benzin.
Wer noch einen alten Führerschein besitzt und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, muss diesen so bald wie möglich gegen eine „Scheckkarte“ umtauschen und der Verbandskasten bedarf nunmehr mindestens zweier Mund-Nasen-Bedeckungen.
Zu beachten sind in jedem Jahr die Bewegungen im Bereich der Kfz-Versicherungen, die jedoch weniger mit Gesetzen als mit veränderten Berechnungen seitens der Versicherungskonzerne zu tun haben.