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Recht & Verkehr: diese Regeln gelten für Elektro-Parkplätze

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Wer mit einem Elektroauto unterwegs ist, genießt eine Reihe von Vorteilen. Dies wirkt sich auch auf die Parkplatz-Situation aus, denn E-Autos erhalten in vielen Städten eigenen Stellflächen mitsamt integrierter Ladesäulen. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen hier auch nur Stromer parken, während Autos mit Verbrennungsmotoren Bußgelder drohen. Einheitliche Regeln für ganz Deutschland existieren allerdings nicht – das regeln die einzelnen Gemeinden und Städten und zwar oftmals auch im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung.

Elektroauto Ladestation Kennzeichnung

Was gilt es beim Parken auf einem E-Auto Parkplatz zu berücksichtigen?

Wie der Name bereits sagt, darf auf einem E-Auto Parkplatz ausschließlich mit einem entsprechenden Nummernschild geparkt werden. Wenn hier das „E“ hinter der Ziffer fehlt, kann es Ärger geben. Angesprochen werden sowohl private Nutzerinnen und Nutzer eines E-Fahrzeugs als auch Autovermieter und in aller Regel erscheint auf einem Schild eine Ladesäule auf blauem Grund sowie das Wort „Elektrofahrzeuge“ in schwarzer Schrift auf weißem Grund. Interessant ist dabei, dass der Parkplatz für das Elektroauto erst seit April 2020 Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist. Voraussetzung dafür, dass diese greift, ist allerdings eine amtliche Kennzeichnung. Eine weitere gesetzliche Grundlage findet sich im Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das eine Bevorzugung elektrisch angetriebener Autos möglich macht.

Wie lange darf auf einem E-Auto Parkplatz geparkt werden?

Ebenso uneinheitlich wie die allgemeinen Regeln rund um die E-Auto-Parkplätze sind auch die Regeln hinsichtlich der Parkdauer. Teilweise werden Zonen als absolutes Halteverbot gekennzeichnet und es findet sich der Satz „Ausgenommen Elektrofahrzeuge“. Ebenfalls möglich ist das Ausweisen von E-Parkplätzen mit dem Hinweis, dass lediglich für die Dauer eines Ladevorgangs geparkt werden darf. Dass sich auch zeitliche Begrenzungen finden, versteht sich ohnehin von selbst und auch hier herrscht kunterbunte Vielfalt hinsichtlich der Regelungen, die aber trotzdem klar definiert sind.
 

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Dürfen auch Verbrenner hier parken?

Wie der Name bereits sagt, ist ein Elektroauto- Parkplatz einzig und allein einem E-Auto vorbehalten. Erkennbar ist ein E-Auto am Elektromotor und dem Zusatz „E“ auf dem Nummernschild, der auch von Plug-In-Hybriden geführt wird. Eine genaue Unterscheidung findet dabei nicht statt, d.h. es muss sich nicht zwingend um lupenreine Stromer handeln, sondern die Kennzeichnung mit „E“ reicht aus.

Wer einen Benziner oder Diesel auf den Parkplätzen abstellt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Der Verstoß trägt den Namen „Unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge geparkt“ und ist seit November 2021 Teil des Bußgeldkatalogs. Hier ist die Regelung übrigens bundeseinheitlich und verbindlich, d.h. es gibt weder Grauzonen noch Spielräume.

In früheren Jahren existierten bereits Verwarngelder, die allerdings seitens der Kommunen festgelegt wurden und mit zehn bis 35 Euro ein gutes Stück günstiger ausfielen. Es konnte (und kann) allerdings dazu noch passieren, dass ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird und das kostet dann gleich mehrere Hundert Euro.

Ein Verwarn- oder Bußgeld kann übrigens auch für ein Elektroauto fällig werden, wenn die zulässige Höchstparkdauer überschritten oder nicht gleichzeitig geladen wird.

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Fazit

Der E-Parkplatz liegt im Trend und stellt eine weitere Maßnahme zur Förderung der Elektromobilität auf Deutschlands Straßen dar. Gemeint ist das Ausweisen spezieller Parkflächen für Elektroautos bzw. Hybridfahrzeuge mit einem „E“ im Kennzeichen.

Die Parkplätze werden gerne mit Ladesäulen kombiniert und teilweise ist die Parkdauer auch nur auf den Ladevorgang beschränkt. Es existieren in diesem Bereich jedoch eine ganze Reihe an Ausgestaltungen und die Hoheit hierüber obliegt den jeweiligen Städten und Gemeinden.

Einheitlich ist die Regelung hinsichtlich des Bußgeldes. Wo früher noch kleinere Beträge zwischen zehn und 35 Euro berappt werden mussten, sind es mittlerweile in ganz Deutschland 55 Euro.  Im Fokus sind vor allem Benziner und Diesel, die natürlich nicht zum Parken auf E-Parkplätzen berechtigt sind und bei Zuwiderhandeln auch noch das Abgeschleppt-Werden riskieren. 
 

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