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Beim TÜV handelt es sich um die gängige Abkürzung für „Technischer Überwachungsverein“. Die eingetragenen Vereine führen als Prüforganisation Sicherheitskontrollen durch. Die Kontrollen dienen der Kfz-Überwachung sowie der Gerät- und Produktsicherheit. Die Gesellschaften – mit TÜV in ihrem Namen – nehmen somit für den Staat als hoheitliche Aufgabe die betreffende technische Überwachung vor. In Deutschland organisieren sich die TÜV-Gesellschaften hauptsächlich in drei große Holdings: TÜV Süd, TÜV Rheinland und TÜV Nord. Konzernunabhängig agieren der TÜV Thüringen und TÜV Saarland. Konkurrenten zum TÜV bzw. alternative Organisationen sind DEKRA, GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) und KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger).
Die Prüforganisationen stellen somit sicher, dass das Fahrzeug von seinem technischen Zustand her den gesetzlichen Vorschriften entspricht und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Mit dem TÜV verbindet man vor allem die Hauptuntersuchung. Diese Kontrolle ist in der Regel bei Pkw alle zwei Jahre erforderlich. Bei einem Neuwagen muss man erst nach drei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung. Durch die Kontrolle wird garantiert, dass keine Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die erhebliche Mängel aufweisen und somit eine Gefahr für die Allgemeinheit und Verkehrssicherheit darstellen.
Der Prüfer geht bei der Hauptuntersuchung in sieben Schritten vor.
1. Zunächst erfolgt die äußerliche Sichtkontrolle. Bei dieser werden Scheinwerfer, Spiegel sowie Windschutzscheibe inspiziert.
2. Im zweiten Schritt wird die Pflichtausstattung überprüft: Sind Verbandskasten, Sicherheitsweste und Warndreieck vorhanden? Zudem wird die Profiltiefe der Reifen überprüft.
3. Im dritten Schritt werden unter der Motorhaube Batterie und Bremsflüssigkeit begutachtet.
4. Es folgt eine Probefahrt mit 8 km/h, bei der vor allem auf Geräusche, die Stoßdämpfer und die Bremsanlagen geachtet wird.
5. Anschließend wird mittels Hebebühne oder Grube ein Blick unter das Auto geworfen und Abgasuntersuchung inkl. Endrohrmessung vorgenommen. Zudem werden Lenkung, Fahrwerk, Lichtanlage, Bremsbeläge, Achsen und Radaufhängungen begutachtet.
6. Im sechsten Schritt erfolgt der Abgleich der Fahrgestellnummer mit den Fahrzeugpapieren.
7. Bei bestandener Prüfung wird zum Abschluss die neue Plakette vergeben. Sofern das Fahrzeug nicht den Prüfkriterien entspricht, muss es innerhalb von vier Wochen neu untersucht werden.
Im Durchschnitt braucht der Prüfer 30 Minuten, um den Fahrzeugzustand zu begutachten.
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Bevor der Termin zur Hauptuntersuchung ansteht, kann es ratsam sein, dass Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt überprüfen lassen. So können bereits im Vorfeld die wichtigen Punkte durchgegangen und auf Fehler untersucht werden. Im Anschluss kann der Termin für die Hauptuntersuchung vereinbart werden. Wichtig: Um die Terminierung müssen Sie sich selbst kümmern.
Auf dem Kennzeichen wird nach jeder erfolgreichen Hauptuntersuchung (HU) eine Plakette angebracht. Diese variiert farblich von Jahr zu Jahr, sodass die Polizei sehr schnell erkennen kann, ob ein Fahrzeug noch der notwendigen Verkehrssicherheit entspricht. Die folgenden sechs Farbtöne rotieren der Reihe nach von Jahr zu Jahr: Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange. Neben der farblichen Jahres-Kennzeichnung, die durch die Jahreszahl in der Mitte ergänzt wird, gibt die Position der Plakette die Infos zum Monat:
Ein Verwarnungsgeld wird erhoben, sobald man zwei Monate über der eigentlichen Frist ist.
Bei Unfällen ohne gültiger Plakette, drohen jedoch ernsthafte Schwierigkeiten mit der Versicherung.
Terminierung: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei einer anerkannten Prüforganisation
Ueberprüfung: Lassen Sie Ihr Fahrzeug vorab bei einer lokalen Werkstatt untersuchen, um etwaige Mängel zu identifizieren
Erfordernisse: Bringen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Fahrzeugschein zur Untersuchung mit
Versäumnisse: Lassen Sie keine Zeit verstreichen und nehme Sie innerhalb von 4 Wochen den Termin zur Nachuntersuchung wahr
Die Gebühren für die Untersuchung hängen von der jeweiligen Prüforganisation und dem Bundesland ab. Nachdem aber alle Fahrzeuge seit Anfang 2018 der Endrohrmessung unterzogen werden müssen, sind die Kosten der Abgasuntersuchung leicht angestiegen. Somit gestalten sich die Kosten für Haupt- und Abgasuntersuchung in etwa wie folgt:
Prüforganisation | HU mit AU | Sicherheitsprüfung |
---|---|---|
TÜV Süd | 110,00 € | 36,00 € |
TÜV Nord | 109,90 € | - |
TÜV Rheinland | 109,30 € | 43,10 € |
DEKRA | 110,00 € | - |
KÜS | 110,00 - 115,00 € | - |
GTÜ | 112,00 € | - |
Beim Leasing ist der Leasingnehmer dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Er muss sich demzufolge auch um die Durchführung der notwendigen Haupt- und Abgasuntersuchung kümmern bzw. diese bezahlen. Ob diese Untersuchungen jedoch notwendig sind, hängt von der Leasinglaufzeit und dem entsprechend gewählten Fullservice-Paket ab. Beispielsweise wird beim Leasing eines Neuwagens mit Erstzulassung bei einer Leasingdauer von 24 Monaten kein TÜV fällig. Auch bei der Fullservice-Variante profitiert der Leasingnehmer von der Kostenübernahme durch den Leasinggeber. Wichtig ist, dass man den genauen Rückgabemonat beachtet. Fällt die TÜV-Überprüfung auf den gleichen Monat, so ist beim Fahrzeug noch vor Rückgabe Haupt- und Abgasuntersuchung vorzunehmen.
Leasinglaufzeit | Neuwagen mit Erstzulassung | Gebrauchtwagen mit erfolgreichem TÜV bei Fahrzeugübergabe |
---|---|---|
12 Monate | kein TÜV fällig | kein TÜV fällig |
24 Monate | kein TÜV fällig | HU & AU |
36 Monate | HU & AU | HU & AU |
48 Monate | HU & AU | HU & AU |
Hat man sich für ein Fullservice-Leasing-Paket entschieden, übernimmt der Leasinganbieter die Kosten für die Haupt- und Abgasuntersuchung. Diese Leistung bietet auch Sixt Neuwagen. So profitieren Sie von klar kalkulierbaren Kosten, einem geringen Verwaltungsaufwand.
Der TÜV-Report verfolgt seit 1973 das Ziel, einen idealen Überblick zu den Stärken und Schwächen der Fahrzeuge zu geben. Hierzu wertet er den technischen Zustand auf Basis der Hauptuntersuchung aus und kürt die TÜV-Gewinner. Die folgenden Fahrzeuge schnitten in der jeweiligen Fahrzeugklasse besonders gut ab und belegten Platz 1 bis 3. In allen Altersklassen überzeugte in diesem Jahr der Porsche 911. Mit der niedrigsten Mängelquote aller untersuchten Fahrzeuge sicherte sich der Zuffenhausener den großen Sieg.
Übersicht über Fälligkeit von TÜV, HU &AU
Leasinglaufzeit | Neuwagen mit Erstzulassung | Gebrauchtwagen mit erfolgreichem TÜV bei Fahrzeugübergabe |
---|---|---|
12 Monate | kein TÜV fällig | kein TÜV fällig |
24 Monate | kein TÜV fällig | HU & AU |
36 Monate | HU & AU | HU & AU |
48 Monate | HU & AU | HU & AU |
Der TÜV-Report verfolgt seit 1973 das Ziel, einen idealen Überblick zu den Stärken und Schwächen der Fahrzeuge zu geben. Hierzu wertet er den technischen Zustand auf Basis der Hauptuntersuchung aus und kürt die TÜV-Gewinner. Die folgenden Fahrzeuge schnitten in der jeweiligen Fahrzeugklasse besonders gut ab und belegten Platz 1 bis 3. In allen Altersklassen überzeugte in diesem Jahr der Porsche 911. Mit der niedrigsten Mängelquote aller untersuchten Fahrzeuge sicherte sich der Zuffenhausener den großen Sieg.
Verpasst man den Termin zur Hauptuntersuchung, werden Strafzahlungen fällig. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Mehrkosten, die die Prüforganisation erhebt, und den Verwarn- bzw. Bußgeldstrafen, die die Polizei verhängt. Denn bei Überziehung der Frist handelt es sich bereist um eine Ordnungswidrigkeit. In puncto Mehrkosten bei der Prüforganisation lassen sich keine exakten Angaben tätigen. Hier variieren die Kosten je nach Prüforganisation. Im Durchschnitt kann man aber aber von ca. 20% höheren Kosten für die Hauptuntersuchung ausgehen, da in diesem Fall eine „erweiterte Prüfung“ fällig wird. Entdeckt hingegen die Polizei das zeitliche Versäumnis, hängt die Bußgeldhöhe von der Dauer der Überschreitung an. Wurde die Frist um zwei bis vier Monate überschritten, kann ein Verwarngeld von 15 € erhoben werden, bei acht Monaten und mehr kann es im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld von 60 € und einem Punkt in Flensburg kommen. Somit sollte man sich den TÜV-Termin stets im Kalender notieren, um nicht Gefahr zu laufen, ihn unnötigerweise zu überziehen.
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Der TÜV Süd gibt in seinem TÜV Report 2019 einen Überblick über die häufigsten TÜV Mängel. Dabei wurden als Datengrundlage 8,8 Millionen Hauptuntersuchungen zwischen Juli 2017 und Juni 2018 herangezogen. Aufgeschlüsselt nach Fahrzeugalter werden die Quoten der jeweiligen Mängelgruppe gegeben. Bei allen Fahrzeugen fällt auf, dass vor allem Abblendlicht, die Beleuchtung vorn sowie die Beleuchtung hinten am häufigsten Mängel aufweisen. Werfen Sie selbst einen Blick auf die Tabelle und erkennen Sie sofort die Schwachstellen der Fahrzeuggruppen und wie stark die Wahrscheinlichkeiten je nach Alter des Fahrzeugs zunehmen.
Fahrzeugalter: | bis 3 Jahre | bis 5 Jahre | bis 7 Jahre | bis 9 Jahre | bis 11 Jahre |
---|---|---|---|---|---|
Abblendlicht | 1,7 % | 2,9 % | 4,4 % | 6,2 % | 7,5 % |
Beleuchtung vorn | 1,0 % | 2,0 % | 3,4 % | 5,2 % | 7,3 % |
Beleuchtung hinten | 0,8 % | 2,2 % | 4,3 % | 7,3 % | 9,4 % |
Bremsscheiben | 0,8 % | 1,7 % | 2,5 % | 2,8 % | 3,3 % |
Ölverlust Motor/Antrieb | 0,5 % | 1,5 % | 3,7 % | 5,4 % | 8,8 % |
Achsaufhängung | 0,2 % | 0,7 % | 1,7 % | 2,7 % | 4,5 % |
Achsfedern / Dämpfung | 0,2 % | 0,9 % | 2,3 % | 4,5 % | 5,6 % |
Motormanagement / AU | 0,2 % | 0,5 % | 0,9 % | 1,5 % | 2,3 % |
Antriebswellen | 0,1 % | 0,2 % | 0,5 % | 1,2 % | 2,6 % |
Auspuffanlage | 0,1 % | 0,5 % | 1,7 % | 3,8 % | 4,9 % |
Grundsätzlich ist zwischen drei verschiedenen Mängelklassen zu differenzieren: keine Mängel, geringe Mängel und erhebliche Mängel. Sofern der Sachverständige keine Mängel feststellt, wird die neue Prüfplakette ausgestellt. Bei geringen Mängeln – wie z.B. einer defekten Glühlampe für die Kennzeichenbeleuchtung oder einem zerkratzen Spiegel – kann der Prüfer ebenfalls die HU-Plakette vergeben. Entscheidend ist, dass der Halter die Mängel unverzüglich beseitigt, zudem dürfen sich die Beeinträchtigungen nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken. Stellt der Prüfer erhebliche Mängel – wie eine zu geringe Profiltiefe oder starke Rostschäden – fest, wird eine HU-Nachprüfung angesetzt. Für diese werden alle Mängel im Prüfbericht festgehalten. Für die Einhaltung dieser Nachuntersuchung hat der Halter einen Monat Zeit. Die TÜV-Gebühren für die Nachuntersuchung rangieren zwischen 12,00 und 30,00 Euro.
Als Qualitätssiegel wird die Bezeichnung „TÜV-geprüft“ wahrgenommen. Der Hersteller des geprüften Produktes erhält damit eine Vertrauenswürdigkeit. Man verbindet mit dem Siegel vor allem Neutralität und Sachkunde. Die Bandbreite der geprüften Produkte reicht von Möbeln und Elektrogeräten bis hin zu Baustoffen, Medizinprodukten oder auch Spielgeräten. So wurde beispielsweise auch die Sixt Neuwagen vom TÜV Saarland geprüft und als gut in puncto „Preis/Leistung“ (1,9) sowie „Service tested“ (2,2) bewertet.
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