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Die elektronische Wegfahrsperre ist seit 1998 verpflichtender Bestandteil eines jeden neu zugelassenen PKW. Hintergrund für die Verpflichtung waren die hohen Zahlen von Fahrzeugdiebstählen und entsprechende Bemühungen seitens der Autoversicherer, die für einen zusätzlichen Schutz neben dem Autoschlüssel sorgen wollten. Seit dieser Zeit wurden die Systeme für die elektronische Wegfahrsperre (EWS) kontinuierlich weiterentwickelt und mittlerweile spricht man von der dritten Generation.
„Die elektronische Wegfahrsperre ist seit 1998 verpflichtender Bestandteil eines jeden neu zugelassenen PKW.“
Wann ist eine Wegfahrsperre elektronisch? Diese Frage ist unter Verweis auf die mechanischen Regelungen wie eine Lenkradsperre oder die Sperre an der Gangschaltung zu beantworten. Es ist nun nicht mehr nötig, mit zusätzlichen Einbauten zu agieren, sondern es reicht, bestimmten elektronische Kreisläufe zu unterbrechen, um ein Losfahren zu verhindern. Das „Kurzschließen“ von Autos, wie man es aus verschiedenen Krimis kennt, ist mittlerweile deutlich schwieriger bis unmöglich von Laien zu bewerkstelligen.
Die elektronische Wegfahrsperre funktioniert je nach Generation unterschiedlich. Die ersten Techniken wurden zu Beginn der 1990er Jahre präsentiert und waren in der Lage, den Stromkreis zwischen der Zündung, dem Anlasser und der Treibstoffzufuhr zu unterbrechen. Man spricht gemeinhin von einer Dreikreisunterbrechung, die jedoch durch die Überbrückung der Relais überwunden werden konnte. Mit anderen Worten war das System nicht sicher genug.
Auch in der nächsten „Inkarnation“ blieb die Wegfahrsperre elektronisch und arbeitet seit Mitte der 1990er Jahre mit direktem Zugriff auf die Motorensteuerung. Genutzt wird das Bussystem des Fahrzeugs und zum Teil werden die Informationen auch verschlüsselt übertragen. Gearbeitet wird mit einem RFID-Chip, was auch in der aktuellen dritten Generation der Fall ist. Neu ist dabei, dass die Kommunikation durch Kryptographie gesichert und somit nicht auslesbar oder zu überbrücken ist.
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Der Vorteil, den eine elektronische Wegfahrsperre bietet, lässt sich einfach in Zahlen ausdrücken. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) gab für 1993 eine Zahl von 105.000 gemeldeten Kfz-Diebstählen an. 2003 waren es 31.700 Fahrzeuge, 2013 waren es noch 18.800 und aufgrund der zunehmenden Sicherung ist die Zahl seitdem ebenfalls sinkend.
Wer eine elektronische Wegfahrsperre nutzt, besitzt einen eindeutig gekennzeichneten Schlüssel mit fester Seriennummer, die von der Wegfahrsperre elektronisch abgefragt wird. Nur, wenn die richtige Signatur gesendet wird, ist das Fahrzeug freigeschaltet und kann gefahren werden.
Für die Zukunft wird erwartet, dass das Prinzip der Diebstahlsicherung noch einen Schritt weitergeht. Anstatt lediglich das Anlassen des Motors unmöglich zu machen, können auch weitere Systeme von der Richtigkeit eines Transpondersignals abhängig gemacht werden. Ein Fahrzeug, das zuvor gestohlen wurde, wird auf diese Weise komplett unbrauchbar. Ebenfalls möglich sind Systeme wie ein Alcolock mit Bestimmung des Alkoholgehalts der Atemluft und der Möglichkeit einer Zündsperre.
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Die elektronische Wegfahrsperre (EWS) hat sich über Jahrzehnte bewährt und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Es handelt sich um eine einfache und nutzerfreundliche Möglichkeit, um Fahrzeuge gegen Diebstahl zu schützen, die mittlerweile auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Defekte elektronische Wegfahrsperren können mit dem entsprechenden Know-how in einer Automobilwerkstatt deaktiviert werden. Seitens einer Kfz-Versicherung wird das Vorhandensein meist vorausgesetzt und anderenfalls ein Verlust des Versicherungsschutzes bei Diebstahl festgeschrieben.
„Die elektronische Wegfahrsperre (EWS) hat sich über Jahrzehnte bewährt und wird kontinuierlich weiterentwickelt.“
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