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„Legalize it. Don't criticize it“ – so heißt es in einem berühmten Reggae-Song. Die Rede ist natürlich von Cannabis und damit einem Rauschmittel, das in Deutschland kurz vor der teilweisen Legalisierung steht. Doch was bedeutet dies für den Straßenverkehr? Verbindliche gesetzliche Regelungen existieren hierzu noch nicht und doch wird die Cannabis Legalisierung Autofahren beeinträchtigen und für einige Diskussionen auf diesem Gebiet sorgen.
Fakt ist, dass jedes Rauschmittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Dies gilt für Alkohol ebenso wie für bestimmte Medikamente und eben auch für Cannabis. Ein Blick in die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sorgt schnell für Klarheit, denn in §2 heißt es: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“. Dies gilt auch für Cannabis und den darin enthaltenen Wirkstoff THC, der nachweislich die Reaktionsfähigkeit vermindert und die Wahrnehmung einschränkt. Ebenfalls geht mit THC eine verminderte Koordination einher und die Aufmerksamkeit ist geringer. Selbst das Zeitgefühl kann sich durch Cannabis verändern und die Risikobereitschaft steigen.
All diese Aspekte sorgen dafür, dass die Cannabis Legalisierung Autofahren nur zum Teil betrifft und Autofahrer natürlich auch in Zukunft nicht bekifft am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Die Cannabis-Legalisierung betrifft Autofahrer nur teilweise. Auch, wenn Kiffen unter bestimmten Voraussetzungen und Obergrenzen erlaubt wird, darf nach dem Genuss von THC nicht hinter dem Steuer Platz genommen werden. Eine Ausnahme bildet medizinisches Cannabis, das ärztlich verschrieben wurde. Solange die Fahrtüchtigkeit hierdurch nicht eingeschränkt ist, darf gefahren werden. Auch in diesem Kontext existiert ein großes „Aber“, denn in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase einer Medikamentierung sollte besondere Vorsicht walten und sobald sich Ausfallerscheinungen zeigen, muss das Auto stehen gelassen werden. Zudem sollte stets mit dem behandelnden Arzt Rücksprache gehalten werden und wer zu den Cannabis-Patienten zählt, sollte eine entsprechende Bescheinigung oder die Kopie eines ausgestellten Rezeptes bei Verkehrskontrollen mitführen.
Doch wie lässt sich THC überhaupt nachweisen? Und wo liegt der Cannabis Autofahren Grenzwert? Hier hat der Gesetzgeber eine Obergrenze von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum eingezogen. Wenn ein Cannabis Nachweis Autofahren weiter möglich machen soll, muss dieser Wert unterschritten werden, da sonst sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes vorliegt. Das Problem ist allerdings, dass dieser Wert umstritten ist und im Rahmen einer Cannabis Legalisierung in Deutschland nicht funktionieren dürfte. Selbst, wenn der letzte Joint bereits Wochen her ist, kann der Blutwert überschritten sein und folglich würden nach aktuellem Recht gesetzliche Sanktionen drohen. Aus diesem Grund fordern sowohl einige Rechtsexperten als auch Mediziner eine Heraufsetzung der Grenze und das Schaffen eines Grenzwerts oder Testverfahrens, dass sich einzig und allein an den Auswirkungen von Cannabis Konsum auf die Fahrtüchtigkeit widmet. Dies fordert auch der einflussreiche ADAC, wobei hier eine Beibehaltung der strengen Grenzen nur für Fahranfängerinnen und Fahranfänger empfohlen wird. Das aktuelle Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung hat jedoch hierzu noch keine Veränderungen vorgesehen, was de facto einem Cannabis-Verbot für Autofahrer gleichkommen könnte.
Die Strafen und Bußgelder orientieren sich noch am aktuellen Cannabis Autofahren Grenzwert und könnten entsprechend nach einer Cannabis-Legalisierung noch verändert werden. Derzeit sorgt bereits ein Erstverstoß mit einer Konzentration von mehr als einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum 500 Euro Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Beim zweiten Mal sind es dann schon 1.000 Euro Bußgeld nebst zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot und der dritte Verstoß erhöht die Geldstrafe auf 1.500 Euro bei gleich bleibenden Punkt- und Fahrverbotswerten. Besonders problematisch wird es bei Fahrauffälligkeiten, denn hier handelt es sich bereits um eine Straftat. Bei Gefährdung des Straßenverkehrs kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen – zumindest in der Theorie.
Hier hat der Gesetzgeber eine Obergrenze von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum eingezogen. Wenn ein Cannabis Nachweis Autofahren weiter möglich machen soll, muss dieser Wert unterschritten werden,
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Macht die Cannabis Legalisierung Autofahren unter Drogeneinfluss möglich? Die Antwort lautet eindeutig „Nein“. Die Grenzwerte für die Konzentration von THC im Blut bleiben bestehen und sind derzeit so streng, dass auch ein Tage zurückliegender Cannabis-Konsum zur Überschreitung führen kann. Die Folge ist schon beim ersten „Erwischt-Werden“ ein Fahrverbot für drei Monate, zwei Punkte in Flensburg und 500 Euro Bußgeld.
Eine Ausnahme stellt lediglich medizinisches Cannabis dar, wobei auch hier die Fahrtüchtigkeit vorhanden sein muss. Offen und spannend erscheint die Frage, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen nach der Cannabis-Legalisierung in Deutschland noch angepasst werden. Entsprechende Forderungen werden sowohl von Juristen als auch von Medizinern mittlerweile erhoben.
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